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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
157
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Z) die Gcncralaccise, Landaccise, Flcischstcucr und derMahlgroschen;

3) die besondere Mahl- und Schlachtstcuer in einzel-nen Distrikten zwischen der Elbe und Weser;

4) die Schlachtstcuer im Großhcrzogthume Posen;

5) die Oktroi in den westfälischen und rheinischenStädten.

Z. An persönlichen Steuern.

Die durch das Edikt vom 7. September 1811 ein-geführte Personcnsteuer;

die Personen - und Charaktersteucr im Herzog-thume Sachsen;

3) die im Herzogthumc Westfalen erhobene Vermö-gcnsteuer;

die französische und bergische Personal- und Mo-bilarstcuer;

die Thür- und Fcnsterstcuer, wo sie noch Stattfand.

L. An Gewerbesteuern.

Die durch das Edikt vom 2. November 1810 ein-geführte allgemeine Gewerbesteuer;

2) sämmtlichc Gewerbe-, Patent- und Nahrungs-steucrn, die bisher in den seitdem 1. Zanuar 1813wieder eroberten oder ncucrworbenen Ländern er-hoben wurden.

I). Alle unter den direkten Steuern in den

o

2)

4)

6)

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Etats aufgeführten Abgaben, die

ihrer

Natur

nach unter die obcnbenannten Steuern gehören.

Ich Dem Hcrzogthum Sachsen soll so viel anAbgaben erlassen werden, als der ganze Betragder dortigen Quartcmberstcucr ausmacht.Man sieht aus diesen Angaben, wie sehr das neueSteuersystem alles vereinfacht hat, und welch eine Menge