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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
155
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Derjenige, der es am wohlfeilsten liefern kann, unddieses wird in einem Lande, wo der Ackerboden sich freibewegen darf, immer der Bauer scyn, — dieser wirdden Markt halten, und durch die Concurrcnz die Andernvom Markte verdrängen, die höhere Preise machen.

Am Rheine, wo der Boden nie in Gutsncxus ver-strickt war, ist man nie der Meinung gewesen, daß dieGrundsteuer ein Canon scv, dessen Hebung eigentlich zuden Domänen gehöre. — Man hielt den Boden für zu edel,als daß man geglaubt hätte, denselben mit Grundlastcnbeschweren zu können. Der Boden war frei und dieGrundsteuer betrachtete man nur als eine Gewerbesteuer,die jeder Ackerbautreibende nach dem Umfange und derGröße seines Geschäfts bezahlte. Dieses war namentlichim Herzogthum Cleve der Fall. — Man gestand denDomänen eben so wenig einen Theil an seinem Gutezu, als man der Regierung einen Antheil an seinerBranntcwcinblasc zugestanden hätte. Man wollte denBoden wie sein Gewerbe allein besitzen, und keinenzweiten Herrn darin anerkennen. Abgaben, die nachdem Verhältnisse von der Größe des Gewerbes bezahltwürden, weigerte man sich nicht zu bezahlen. Insofernman diese von dem Consumcntcn, an den man ver-kaufte, wieder einziehen konnte, war man nur Steuer-empfängcr.

So viel ist aber klar, daß wenn die Grundsteuereine Gewerbesteuer ist, man die Verpflichtung habe, siegleichförmig nach der Größe des Gewerbes zu vcrtheilcn.Denn dann ist nicht abzusehen, warum ein Bauer vonseinem Gewerbe mehr bezahlen soll, als ein Anderer,der ein Gewerbe von gleichem Umfange treibt.