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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
148
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nun wegfallen konnte, seit das ganze Land durch eineallgemeine Zolllinie eingeschlossen war, und im Innernalle Zoll- und Acciselinicn aufgehört hatten. Der Salz-preis wurde gleichförmig auf IS Thlr. für die Tonne von405 Pfund festgesetzt. Dieses ist noch nicht völlig lt.Pfennig das Pfund. Im Durchschnitt kostet das Salzdem Staate in seinen Niederlagen 6 Pfennig, so daßder Vortheil der Staatskassen nur S Pfennige betragt..In Frankreich ist die Abgabe aufs Salz viel höher. Nachdem Finanzgcsctze von 5816 beträgt sie nach unsermGclde 13 Pfennige aufs Pfund, so daß dort die Abgabeallein mehr betragt als bei uns die Abgabe und dasSalz zusammen genommen.

Eine Abgabe, die so geringe ist, hat auf den Ver-brauch eines der ersten Lebensbedürfnisse keinen Einfluß.Doch tragt sie nahe an vier Millionen Thaler in dieStaatskassen. Jede Familie von fünf Personen bezahltnach dieser Abgabe jahrlich etwa iZ Thlr., da manauf den Kopf im Durchschnitte t8 Pfund Salz rechnet.

Unterm Z0. Mai 1820 erließ der König ein drittesGesetz, in welchem er eine allgemeine Mehl- und Schlacht-steuer für 136 große und mittlere Städte anordnete,und da eine solche Steuer auf dem flachen Lande und inoffenen Orten, sich nur mit großer Beschwerlichkeit fürdie Steuerpflichtigen erheben laßt, so ordnete der Königfür diese eine allgemeine Elassenstcuer an, in welcher diereichsten Familien jahrlich 48 Thlr. bezahlen.

Auf diese Weise hatte sich das neue Steuersy-stem in einem Zeiträume von drei Jahren völlig ent-wickelt, und für den aufmerksamen Beobachter war esangenehm zu sehen, wie die Regierung wahrend einesZeitraums von dreizehn Jahren immer folgerecht fort-gegangen war, wie sie in dieser ganzen Periode, in ihrer