Gesetzgebung, nie mit Grundsätzen gewechselt Hatte, undwie in den Stcucrgcsetzen von 1818, 19 und 20, genaudieselben Grundsatze befolgt wurden, die der König in demorganischen Gesetze vom 27. Oktober <810 aufgestellt hatte.
Bei diesen Gesetzen zeigte sich schon sehr die wohl-thatige Einwirkung, welche eine so große Institution übt,wie der Staatsrath. — In einer Versammlung, die sozahlreich ist und aus so bedeutenden Personen besteht,gruppircn sich die verschiedenen Meinungen immer umeinige Hauptmcinungen, die als die Organe der entge-gengesetzten Ansichten da stehen. — Indem diese Mei-nungen sich in Hinsicht ihrer verschiedenen Starke gegeneinander abwiegen, so zeigt sich zuletzt immer nothwcndigdie stärkere. Man muß ihr nur die nöthige Zeitzur Entwickclung gönnen.
Durch eine solche Institution ist den Dingen schoneine große Stetigkeit gegeben, — und sie entwickeln sichnun mit Anstand und Würde.
Was die Einführung guter Gesetze in Deutschlandwirklich sehr erleichtert, ist der Charakter der Nation. —^Der Deutsche ist seiner Natur nach systematisch; er liebtGrundsatze. In seinem Handeln und Denken ist ergerne folgerecht, dagegen mit sehr geringer Schlauheitbegabt, die Dinge einmal so zu stellen und einmal wiederanders, und mit einer kleinen Differenz von an derWahrheit vorbeizuscgeln.
Was der Deutsche nicht mit der Ehrlichkeit zuStande bringen kann, das bringt er gar nicht zu Stande.Allein mit ihr bewirkt er wahrlich viel, und mehr wiedie andern mit ihrer Schlauheit. — Es ist nicht leicht,ein gutes Steuersystem einzuführen, nämlich ein solches,das auf den gesellschaftlichen Zustand der Nation paßt,für die es gegeben worden; es ist gar nicht leicht, ein