Die Patente für die Besitzergreifung der Lander Jü-lich, Cleve, Berg und des Großherzogthums Niederrhcin,sind vom Könige unterm Z. April 1815 in Wien ausgestellt.In diesen sagte der König:
„Wir gebieten allen Einwohnern dieser von Uns inBesitz genommenen Lander jedes Standes und Ranges,Uns forthin als ihren rechtmäßigen König und Landes-herrn anzuerkennen, Uns und Unfern Nachkommen denEid der Treue zu leisten, und Unfern Gesetzen, Verfü-gungen und Befehlen, mit Gehorsam und pflichtmäßigerErgebenheit nachzuleben.
„Wir versichern sie dagegen Unseres wirksamstenSchutzes, ihrer Personen, ihres Eigenthums und ihresGlaubens, so wohl gegen äußeren feindlichen Angriff alsim Innern durch eine schnelle und gerechte Justizpflege,und durch eine regelmäßige Verwaltung der Landes - Po-licey- und Finanzbehörden.
„Wir werden sie gleich Unfern übrigen Unterthanenregieren, die Bildung einer Repräsentation anordnen undUnsere Sorge auf die Wohlfahrt des Landes und seinerEinwohner gerichtet sepn lassen.
„Da die Verhältnisse Uns nicht gestatten, die Erbhul-digung persönlich anzunehmen, so haben Wir Unfern Ge-nerallieutcnant Grasen von Gneisenau und Unfern gehei-men Staatsrath Sack hiezu beauftragt."
Zugleich redete der König die Rheinländer noch ineinem besondern offenen Briefe an, der also lautete:
„Als Ich dem cinmüthigen Beschluß der zum Kon-greß versammelten Mächte, durch welchen ein großer Theilder deutschen Provinzen des linken Rhcinufcrs, MeinenStaaten einverleibt wird, Meine Zustimmung gab, ließIch die gefahrvolle Lage dieser Gränzlande des deutschen