„Diese unbeschrankte Disposition hat vielfachen undgroßen Nutzen. Sie ist das sicherste und beste Mittel,die Grundbesitzer vor Verschuldungen zu bewahren undihnen ein dauerndes und bleibendes Interesse für die Ver-besserung ihrer Güter zu geben, und die Cultur allerGrundstücke zu befördern.
„Bei Erbtheilungcn oder bei sonstigen außerordentli-chen Geldbedürsnisten des Annehmers oder Keschers einesHofes, können so viele einzelne Grundstücke verkauft wer-den, daß dieser schuldenfrei bleibt.
„Die Acltcrcn erhalten hicdurch die so wünschcnswer-the und wohlthatigc Freiheit, ihr Grundeigenthum unterihre Kinder nach Willkühr zu vcrtheilen und die Gewiß-heit, daß diesen eine jede Verbesserung zu Gute kommt.
„Die Cultur wird hierdurch gesichert, indem Grund-stücke, welche in der Hand eines unvermögenden Besitzerseine Verschlechterung erlitten hatten, bei dem Verkauf inbemittelte Hände gerathen, die sie in gutem Stande er-halten. —
„Durch den Verkauf einzelner Grundstücke wird derBesitzer schulden- und sorgenfrei und erhalt Mittel, dasihm verbleibende Land gut zu cultivircn. Bei diesem be-weglichen Besitzstande, bleibt also alles Land in guterCultur, und man hat kein Zurücksinken derselben, ohneäußere störende Einflüsse, zu befürchten.
„Aus der Vereinzelung entspringt noch ein anderersehr bcachtcnswcrther Vortheil, der Unserem landcsväter-lichen Herzen besonders angenehm ist. Sie gibt nemlichden sogenannten kleinen Leuten, den Köthnern, Gärtnern,Büdnern, Häuslern und Tagelöhnern Gelegenheit, einEigenthum zu erwerben und solches nach und nach zuvermehren. — Die Aussicht hierauf wird diese zahlreicheund nützliche Clage Unserer Unterthancn fleißig, ordeist-