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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
102
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Am deutlichsten geht die Ansicht des Königs aus ei-ner Cabinctsordre vom 14. Iun, 178S hervor, welche wahr-scheinlich eine der letzten ist, die er über diesen Gegenstanderlassen hat. Sie ist an das Justizdcpartcmcnt gerichtetund lautet wie folgt: ,,Da Se. Majestät ersehen, daßnoch eine sehr große Zahl adeliger Güter in der Ncumarksich in bürgerlichen Händen befindet, so haben Höchstdie-sclben, damit es nicht noch Weiter um sich greifen kann,geruht, hicmit zu verbieten; daß kein Mensch bürgerli-chen Standes von nun an mehr die Erlaubniß haben soll,adelige Güter an sich zu kaufen; denn die Kauflcute undandere Bürger können ihr Geld weit besser und mit mehrNutzen im Handel und Commerce anlegen, dagegen alleGüter blos und allein für die Edcllcute scyn und bleibensollen, und wenn es nach Beschaffenheit der Umständedazu kommt, daß Edelleute Güter verkaufen, so muß dasso gemacht werden, daß andere Edelleute diese Güter wie-der erstehen, aber niemals muß das zugegeben werden,daß ein Gut weiter in bürgerliche Hände kommt."

Diese Cabinctsordre wurde sämmtlichcn Regierungenin allen Provinzen mitgcthcilt, um sich darnach zurichten.

Diese feststehenden Formen hatten dann in der Ge-sellschaft die hohe Scheidewand zwischen den Ständen auf-geführt, deren Folgen sich im Jahr 1806 als so verderb-lich gezeigt haben. In dem oben angeführten Send-schreiben des Freiherr» von Stein, sagte dieser große Mi-nister:Zwischen unseren beiden Hauptständcn, dem Adelund dem Bürgerstande, herrscht durchaus keine Verbindung.Jeder Stand fordert jetzt abgesondert den Beistand derhöchsten Gewalt, und jedes Gute, jedes Recht, das demeinen widerfährt, betrachtet der andere als eine Zurück-setzung. So leidet der Eemeingeist und das Vertrauenzur Regierung."