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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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101
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Freiw ächter, für die damalige Zeit eine Art Land-wehr, nahm, indeß die geworbenen Ausländer immer beider Fahne blieben und die Cadres der Regimenter bilde-ten. Für diesen Theil des Heeres bildeten die Bauern-dörfcr das Seminar, da die Städte und die Fabrikgcgen-den kantonfrei waren, und wie in Indien die Baniancnenthielten.

Auf diese feststehenden Formen der Gesellschaft warsein ganzes Kriegssystcm gegründet, und er würde die-ses in Verwirrung gebracht haben, wenn er sie geänderthätte. Sein ganzes Bestreben war daher darauf gerich-tet, sie alle festzuhalten, da er fühlte, daß die eine dieandere nothwendig bedinge.

Der Streit zwischen der Landeshoheit und dem Adelwar in Preußen durch das kräftige Regentengeschlechtlängst geschlichtet, und der große König that nichts umsich von seinem Adel zu befreien, im Gegcntheil suchte erihn zu erhalten und in dem Besitze seiner Güter zu befesti-gen. In einer Cabinetsordre vom 34. Marz 4763befahl der König, daß in Schlesien gar keine adeligeGüter an Personen bürgerlichen Standes sollten verkauft,und daß nicht einmal ein Antrag dazu bei seiner aller-höchsten Person dürfe gemacht werden.

Durch eine Verordnung vom 48. Febr. 477Z setzte derKönig fest, daß wenn ein bürgerlicher ein adeliges Gutkaufe, er 4) nicht auf dem Landtage erscheinen könne; 2)dürfe er die Gerichtsbarkeit nicht in seinem Namen üben;

3) genieße er als Patron nicht das Recht der Vorbitte inder Kirche, auch nicht das Traucrgeläut bei Todesfällen;

4) dürfe er weder die hohe noch die niedere Jagd gebrau-chen; s) gehe das Gut, wenn seine Tochter einen adeli-gen heirathe, wieder an den Adeligen.