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' Durch dieses Edikt war die Organisation der Gesell-schaft ganz umgeändert, indem alle die Familien, die bis-her als Gesinde in der Haushcrrlichkeit einer andern gelebthatten, dieser Haushcrrlichkeit nun auf einmal entlassenund vom Könige zu freien Staatsbürgern erhoben wurden.
Die Sorgfalt des Königs blieb indeß hiebci nichtstehen, sondern er verschaffte diesen Familien, nachdemsie ein Jahr lang frei gewesen waren, auch freies Grund-eigcnthum und erhob sie so zu freien Grundbesitzern.
Dieses geschah durch das Edikt vom 14. Sept. 1811.Dieses merkwürdige Edikt fängt mit folgenden Wor-ten an:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Kö-nig von Preußen,
thun kund und fügen hiemit zu wissen, daß Wirdurch die bisher sowohl auf Unseren Domänen, als vonverschiedenen Rittergutsbesitzern gemachten Erfahrungen,noch mehr überzeugt worden sind, wie die Bcrwandelungder bäuerlichen Besitzungen in Eigenthum, da wo solchesbisher noch nicht Statt fand, und die Ablösung der Na-tural-Dienste und Berechtigungen gegen billige und ge-rechte Entschädigungen, zum wahren Besten, sowohl derBerechtigten als der Verpflichteten gereiche.
„Zur Beförderung desselben, und aus landcsvätcrli-cher Sorgfalt für das Wohl Unserer getreuen Untcrtha-nen, verordnen Wir daher, nachdem Wir über diese wich-tige Angelegenheit das Gutachten erfahrner Landwirtheund Sachverständiger aus allen Provinzen und StändenUns vortragen lassen, folgendes:
§. 1. „Es sollen die bisher nicht eigenthümllch ver-liehenen bäuerlichen Besitzungen, unter den in der gegen-wärtigen Verordnung enthaltenen Vorschriften und Be-dingungen in Eigcnthum verwandelt und die auf solchen