Druckschrift 
Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
92
Einzelbild herunterladen
 

losen Leuten vermehrt, so wie sie die Landstraßen und Wer-bcplätze gaben. — Durch strenge Zucht, durch harte undentehrende Strafen wurden sie zusammen gehalten. —Uebcr dem Haufen des gemeinen Mannes stand aber daSCorps der Ofsiciere rein und untadelhaft, blos aus freie nLeuten bestehend, und dem Gesetze der Ehre gehorchend —unfähig, entehrende Strafen zu tragen.

Die Landeshoheit verstärkte ihre Heere zum Theilaus dem Gesinde der Freien, welche jährlich eine ge-wisse Anzahl davon zu stellen hatten. — Hieraus ent-stand das Cantonwcsen. — Damit die Landeshoheit jähr-lich eine gewisse Zahl von dem Gesinde ausheben könne,bestimmte sie: daß keine Bauernnahrung dürfe abge-brochen und zum Gute eingezogen werden, und daß, wenneine Kncchtsfamilie ausstürbe, der Gutsherr verpflichtetscy, die Baucrnstclle wieder mit einer andern Familie zubesetzen; denn die Bauerndörfer seycn das Seminar fürdie Armee.

Dieses war die erste Beschränkung der Freien inHinsicht der Rechte über ihr Gesinde.

Die zweite war die der väterlichen Gerichtsbarkeit.Seit die Rechtssindung gelehrter geworden, hatten sichdie Freien einen Mann gehalten, der für sie sprach, unddem sie jährlich dafür 10, 1.5 oder 20 Thlr. gaben.Auch in der Anstellung dieses Mannes wurden sievon der Landeshoheit und den landesherrlichen Gerichtenbeschränkt, welche sich überall des Gesindes annahmen.

Die Gesellschaft arbeitete offenbar einer neuen Formentgegen. Religion und Wissenschaft hoben immer mehrden Menschen über den Bürger, die Rechte der Mensch-heit siegten über alle bedungenen und verglichenen Rechte,und die Menschenliebe wurde, mit Hülfe der christlichenReligion, eine Tugend, gleich der Bürgerliebe. (Moser).