Adlige Geburt, adliger Grundbesitz undadliges Schwerdt, diese drei Stücke bestimmten denEdelmann, nämlich den Freien. *)
In den Städten bestimmte freie Geburt den Besitzeines freien Gewerbes und die Waffenpflicht den freienBürger.
Das Nachweisen der freien Geburt seit Menschenge-denken, d. h. für Aeltcrn und Großältcrn, hieß Ahnen-probc. Sie geschah zuerst bei Turniren (im 13. Jahr-hundert), dann in Domstiftcrn (im 14. Jahrhundert),dann bei den adligen Innungen oder Dienstmannschasten(im iZ. Jahrhundert), endlich auf Landtagen und Ritter-
In den alten Urkunden heißen die Edelleute nie anders alsFreie. In einer Urkunde des 14. Jahrhunderts, wo derBurggraf Friedrich von Nürnberg das Wappen des BrackcnkopfSgegen 6 Mark Silber von Rudolph von Rcgensberg kauft,erscheint Duthelm von Krenkingen, Rcgcnsbcrgs Onkel, alsZeuge und blas mit dem Zusätze: Freier. Und doch warder Adel dieser Krenkingen so alt, daß einer von ihnen vorKaiser Friedrich dem Rothbart nicht aufstand, als diesermit seinem Gefolge durch die Stadt Tungen am Bodensceritt. — „Wer scyd ihr, fragte ihn der Kaiser, daß ihr meineMajestät verachtet und nicht aufsteht, wie Dienstmänncrsolches zu thun schuldig sind." „Mein Name ist Krenkingen,antwortete der Ritter. Mein Geschlecht ist alt. An Leib,Gütern und Sachen bin ich frei. Den Kaiser ehre ich alsfreigewähltes Haupt des Reichs; für meiner Güter Herrenaber erkenne ich ihn nicht."
Dieser Antwort wurde Friedrich froh und sagte: „Ihrhabt den rechten Begriff von einem freien Manne. Ichhalte Euren adeligen Sinn in Ehren. Damit Ihr aber demReime mehr Nutzen stiften möget, so nehmt, wenn Ihrwollr, das Recht Münzen zu schlagen mit des Kaisers Bild-niß, von mir zu Lehn."