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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
89
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stubcn gegen Ende des IL. Jahrhunderts. — In de»Städten geschähe sie bei der Aufnahme in die Gilden. Siebestand darin, daß zwei Meister von der Gilde schworen, daßderAufzunehmende von freier Abstammung sey. Dieser Be-weis war fürMeisterskinder am leichtesten zu führen, wcilihrVater schon nicht in die Zunft hatte können aufgenom-men werden, wenn der Beweis bei seiner Aufnahme nichtwäre geführt worden. Daher nahmen alle Zünfte undalle Innungen gerne Meisterskinder auf. Das, was An-fangs eine Gewohnheit war, wurde spater ein Gesetz, undsie nahmen Niemand auf, der nicht nachweisen konnte,daß seine Aeltern und Großältcrn Mcisterssöhne und Mei-sterstöchter gewesen. — Die Ahnenproben, wo man überMenschengedenken ging, nämlich auf Urgroßältcrn (alsoauf 8 Ahnen) und auf Ururgroßaltern (also auf 46), sindeine viel spatere Erfindung, und größtenteils erst im48ten Jahrhundert entstanden.

Man muß sich den großen Unterschied vergegenwärti-gen, der das ganze Mittelalter hindurch zwischen Freienund Unfreien Statt gefunden, wenn man die Einrich-tungen begreifen will, die sich in diesem Zeiträume gebil-det haben.

Der Unfreie war nicht Bürger. Er mußte in derHausherrlichkeit eines Freien leben, sey es eines Edel-manns, eines Prälaten oder Bischofs, wenn er Schutzfür seine Person und sein Gut genießen wollte.

Der Unfreie war nicht Hausvater. Er konnte einechristliche Ehe schließen, aber keine bürgerliche. — SeineKinder waren ihm bürgerlich nicht verwandt, undbeerbten ihn daher nicht. — Doch überließ der Herr ge-wöhnlich aus Güte die Erbschaft den Kindern, nachdemer sich das beste Kleid und das beste Haupt aus demStalle vorher herausgenommen.