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Friedrich Wilhelm der Dritte
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die Beschlüsse bekannt machen, welche Wir gefaßt haben,mn diesen Zweck zu erreichen.

„Wir sehen Uns genöthigt, von Unseren Untertha-nen die Entrichtung erhöhcter Abgaben zu fvdern, haupt-sächlich aber von der Consumtion und von Luxusartikeln.Doch sollen diese vereinfacht und auf wenigere Gegen-stande zurückgebracht, und zugleich mehrere einzelne lä-stige Abgaben abgeschafft werden, als die Nachschliffe unddie Thoraccise.

„Ueberhaupt aber soll das Drückende jener neuenAuflagen dadurch möglichst vergütet werden, daß Wir,vermittelst einer gänzlichen Reform des Abgabcnwcsens,alle nach gleichen Grundsätzen, für Unsere ganze Mo-narchie von Jedermann wollen tragen lassen. Auf demkürzesten Wege wird daher auch ein neues Cataster an-gelegt werden, um die Grundsteuer darnach zu be-stimmen.

„Unsere Absicht ist hierbei keineswegs auf eine Ver-mehrung der bisher aufgekommenen gerichtet, nur aufeine gleiche und verhältnißmäßige Vcrthcilung auf alleGrundstcuerpflichtigen. Jedoch sollen alle Exemtionenwegfallen, die weder mit der natürlichen Gerechtigkeit,noch mit dem Geiste der Verwaltung in benachbartenStaaten langer vereinbar sind.

„Die bis jetzt von der Grundsteuer befreit gebliebe-nen Grundstücke sollen also ohne Ausnahme damitbelegt werden, und Wir wollen, daß solches auch inAbsicht auf Unsere eigene Domanial-Besitzungen geschehe.

„Wir hoffen, daß diejenigen, auf welche diese Maß-regel Anwendung findet, sich dabei beruhigen werden,daß künftig der Vorwurf sie nicht weiter treffen kann:daß sie auf Kosten ihrer Mitunterthancn sich öffentlichenLasten entziehen. Auch mögen sie bedenken, daß die