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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
75
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künftig von ihnen zu entrichtenden Grundsteuern deinAufwände nicht gleich kommen, den die ursprünglich aufdiesen Gütern haftenden Ritterdienste erfodcrn würden,wenn sie solche erfüllen sollten. Hiczu kommt die freie Be-nutzung des Grundeigenthums, die völlige Gewcrbcfrei-hcit und die Befreiung von andern Lasten, die sonstnothwcndig gewesen waren. Auch wird bereits die Grund-steuer in einem großen Thcile der Monarchie von denGutsbesitzern wirklich getragen.

„Wir wollen eine völlige Gewerbefreiheit gegen Ent-richtung einer mäßigen Patcntstcucr, und mit Aufhebungder bisherigen Gewerbesteuern, verstattcn. Wir wollendas Zollwcscn simplisicircn, die Bann- und Zwangsge-rcchtigkeitcn aufheben, und demjenigen Thcile UnsererUnterthancn, der sich bis jetzt keines Eigenthums seinerBesitzungen erfreute, dieses crtheilcn und sichern.

„Auch wollen Wir mehrere drückende Einrichtungenund Auflagen ganzlich abschaffen. Die Natural-, Brod-,Korn - und Fourage-Lieferung für die Armee soll auf-hören, und der Bedarf aus den öffentlichen Einkünftenfür Geld angeschafft werden.

„Der Vorspann, der von den sogenannten Pflichti-gen Landbewohnern geleistet wird, sott in Friedenszcitcnwegsallen, und da, wo er fürs Militär geleistet wird, soller gegen volle Bezahlung aus den Staatskassen vergütetwerden.

„Mit dem Serviswescn soll eine Einrichtung ge-troffen werden, wodurch die Last gleichförmig vcrtheiltwird. Auch sollen die Stempelabgaben einer zweckmäßi-gem Rcgulirung unterworfen werden.

„Einzelne Edikte werden, über jede der erwähntenVeränderungen, das Nöthige näher bekannt machen."