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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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Am 27- October erließ der König ein zweites, eben-falls organisches Gesetz. In diesem ordnete nämlich derKönig das gesammte Stcucrwcsen seines Reichs aufsneue. — Dieses Gesetz konnte, so wie jenes, nur in ei-nem großem Zeiträume zur Ausführung kommen, daman den Dingen vor allem die erste Bedingung ihrerEntwickelung gönnen muß, und dieses ist eben dieZeit. Allein jenes Gesetz bleibt immer merkwürdig, dader König in ihm die Grundsätze aufgestellt hat, nachdenen das ganze Steucrwcscn des Staates sollte geord-net werden.

In der Einleitung zu diesem Gesetze sagte derKönig:

„Wir haben Uns bisher unablässig damit beschäftigt,die besten Mittel aussindig zu machen, um den durch denletzten Krieg gesunkenen Wohlstand Unsers Staates wie-der herzustellen, den Credit empor zu heben und die Ver-pflichtungen zu erfüllen, welche der Staat gegen seineGläubiger hat. Durch große Anstrengungen haben wirdie an Se. Majestät den Kaiser der Franzosen zu ent-richtende Kricgskontribution, von 420 Millionen Franken,so weit abgetragen, daß die Hälfte derselben mit Endedes laufenden Jahres abbezahlt ist. — Mit Rührunghaben Wir die Beweise von Anhänglichkeit aller KlassenUnserer Untcrthanen an Unsere Person, Unser Haus undUnsere Regierung bemerkt; allein die Schwierigkeiten,die Wir noch zu überwinden haben, sind betrachtlich, underfordern noch, zu Unserer Bckümmerniß, nicht geringeOpfer. Wir vertrauen aber auf die Vorsehung, die Un-sere nur auf die Rettung des Staates und auf dasWohl Unserer Untcrthanen gerichteten Bestrebungen seg-nen wird. In dieser festen Zuversicht wollen Wir sowohlUnserem getreuen Volke, als den Gläubigern des Staates