Dieses Gesetz ist in Hinsicht der standischen Depu-tation noch nicht überall zur Vollziehung gekommen, undkann auch nicht eher vollständig ausgeführt werden, bisin allen Provinzen die Provinzialstande neu geordnetsind. — Die Entwickclung der Institutionen geht oft des-wegen langsam, weil die Eine immer auf das Daseinder Änderen warten muß. — Diejenigen, die den Gangder Geschäfte nicht kennen, pflegen hierüber oft ungedul-dig und verdrießlich zu werden, und äußern auch wohlihre Unzufriedenheit, ohne vorher zu untersuchen ob sieauch Recht haben. '.
Um dieselbe Zeit gab der König den Städten seinesReichs einen großen Freihcitsbrief, der unter dem Na-men der Städtcord nung bekannt und berühmt ge-worden ist. Die königliche Unterzeichnung ist vom 19. Nov.1808, die Gegenzeichnung von den Ministern vonStein und von Schrötter.
Nach dem damaligen Umfange der Monarchie mochtedie Anzahl der Städte etwa 000 seyn, deren Bevölke-rung ungefähr 300,000 Familien betrug. Diese wurdenhicdurch zu selbständigen Bürgern.
In der Einleitung zur Städte-Ordnung sprach derKönig folgende merkwürdige Worte:
werden, indem der Gouverneur präsidirt, und der General-Sekretär die Feder führt. Gemäß den abgehaltenen Proto-kollen werden nachher die Beschlüsse cxpedirt, allein blos un-ter der Unterschrift des Gouverneurs, und gegengezeichnetvom Sekretär der Stände, der, wie schon angeführt, zu-gleich General-Sekretär ist.