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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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Alle Völker von Europa stehen in Hinsicht der Cul-tur in einem gemeinschaftlichen Verbände, und man kanndasjenige, was in den inncrn Einrichtungen des Einengeschehen ist, nicht wohl erzählen, ohne zugleich dessenzu gedenken, was sich bei dem Anderen begeben. Manmuß, mit Moser zu reden, zuweilen das große Rad aucheinmal mit herumlaufen lassen, wenn man zeigen will,wie das kleine hineingreift.

Der Culturzustand eines Zeitalters bestimmt immerden Gang der Dinge im Großen, und jede Regierungist von diesem Gange der Dinge im Großen abhangig.

Die preußische Gesetzgebung bildet von diesem Zeit-punkte an ein zusammenhangendes Ganze, und wie rich-tig der König diese Zeit erkannt hat, das sieht man,wenn man die einzelnen Gesetze dieses Zeitraums an sichvorüber gehen laßt.

Man kann diese in zwei große Abteilungen brin-gen, wovon die erste diejenigen umfaßt, welche die in-nere Verwaltung, und die zweite die, welche die neue Ein-richtung des Heeres betreffen.

In Hinsicht der inneren Verwaltung war eine ver-besserte Einrichtung der Provinzial - Regierungen unge-mein wünschcnswerth, da die altere Einrichtung sich alssehr fehlerhaft gezeigt.

Durch das Gesetz vom 26. Dcc. 1808 ordnete derKönig die Provinzial-Verwaltung aufs Neue, und vonder Zeit bestehen die Bezirks-Regierungen in ihrer gegen-wärtigen Einrichtung.

In der Einleitung zu diesem Gesetze sagt der König:„Indem Wir uns beschäftigen, die Wunden zu heilen,welche der Krieg dem Staate und Unserem Volke gcschla-