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stitution, wodurch man Freiheit und Eigenthum der Bür-ger sichert. Uebcr die Unabhängigkeit der Gerichtshöfe,daß diese immer den bestehenden Gesetzen gemäß, ohneallen Einfluß von außen, urtheilen müssen, darüber istman allgemein einverstanden.
Daß das Staatsministcrium in derselben Weise un-abhängig seyn müsse, wie die Gerichtshöfe, und daßes eben so verpflichtet sey, alle seine Verfügungen nach denbestehenden Gesetzen des Landes zu nehmen, darüber hatman aber bis jetzt noch wenig geredet. Nur in Englandscheint man es klar erkannt zu haben, daß die Stärkedes Ministeriums l) in seiner Unabhängigkeit beruheund — 2) in seiner Verantwortlichkeit.
Was auch die Opposition in allen Ländern seynmag., die immer gewohnt ist, die Minister mit ihremTadel zu verfolgen, — so findet man doch, wenn man dieMinister näher kennen lernt, daß es gewöhnlich Mannersind von einem bedeutenden Talente, von einer großenKenntniß der Geschäfte und von einer noch größeren Ar-beitsamkeit des Geistes.
Lernt man hingegen diejenigen näher kennen, welchedie Minister tadeln, so findet man, daß es in Hinsichtihres Talents gewöhnlich sehr mäßig bei ihnen bestellt ist,weshalb sie denn geneigt sind, nach dem Ausdrucke Lich-tenbergs, Gott für mehr zu danken, als sie empfangenhaben. Was aber ihre Gcschäftskcnntniß betrifft, so siehtes hiemit noch dürftiger aus; und da sie sich selten die Mühegeben, sich über den wahren Hergang der Dinge zu un-terrichten, so begegnet es ihnen öfters, daß sie von Din-gen reden, die gar nicht vorhanden sind.
Wenn nicht in derjenigen Vollkommenheit von denMinistem regiert wird, wie wohl zu wünschen wäre, sokann dieses erstens daher rühren, daß bei allen großen