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Nachtrag (1844)
Entstehung
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die wahrend seiner segensreichen Regierung erlassenenweisen und bewahrt gefundenen Gesetze und Anordnungenwaren, geht bereits aus einer chronologischen Ucbersichtder allgemeinen, die ganze Monarchie betreffenden Ediktehervor, die uns ein ehemaliger geachteter Veteran derJustizverwaltung mitgethcilt hat*).

Zu Seite Ä8.

Als nach dem abgeschlossenen Waffenstillstände sichmehrere Fcuerköpfe unzufrieden darüber äußerten und dieMöglichkeit, ihn zu brechen, nur zu gern in's Leben ge-rufen haben würden, sprach sich der König nach üblicherWeife mit dem gewohnten Scharfblick, der Alles richtigzu würdigen verstand, folgendermaßen hierüber aus:Alle,die mit diesem Wassenstillstand Unzufriedenen werden,wenn er zu Ende geht, mit ihren Kriegsansialten nochnicht fertig fein und die Verlängerung desselben wün-schen." Und der Herr hatte abermals Recht, denn alleTheile waren nunmehr damit einverstanden, ihn bis zum16. August zu verlangern; denn der Mangel an Muni-tion, an Waffen, Sattelzeug, welche Gegenstande nichtvor dem Monat Julius beschafft werden konnten, sowie die noch zu erwartenden russischen Erganzungstrup-pen, die vor diesem Termin nicht gut eintreffen konnten,machten die Verlängerung jenes Waffenstillstandes noth-wendig. Er gewahrte uns folglich große Vortheile, wäh-

*) Siehe hierüber einen Aufsah des quicscircndcn Chef-Präsi-denten AlSlcben in der Nr. 7 der Beiträge zum Ccntralblattder preußischen Juristen, betitelt: Ueber die Verdienstedes Königs Friedrich Wilhelms III. in der Gesetz-gebung.