Verhältnisse ihrer Mitglieder, ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zu anderen Familien ergebensich mit vollster Klarheit aus diesen interessanten und wertvollen Urkunden. Insbesondere trittunser gemeinsamer Stammvater, Etienne de Laporte, der nach der Aufhebung des Edikts vonNantes durch seine Flucht die Familie nach Deutschland verpflanzte, mit seinen GeschwisternAntoine und Jeanne in unerwartete helle Beleuchtung: sogar den Originaleintrag seiner Geburtund Taufe, vom 18. bezw. 24. Februar 1664, ist dem Verfasser aufzufinden gelungen.
Aber auch für den alten Adel der Familie ist, wenn auch, wie erwähnt, noch keinvollgültiger urkundlicher, so doch bereits ein Wahrscheinlichkeitsbeweis erbracht. Und zwarnach zwei Seiten hin.
Einmal wird in den Urkunden ein Stamm der Familie ausdrücklich als adlig (noble)bezeichnet. Er besass die adlige Herrschaft (Seigneurie) l’Euziere und bewohnte das feste Schlossles Pauses in den Sevennen. Noch kennen wir zur Stunde den genauen Zusammenhang diesesurkundlich adligen mit den anderen Stämmen nicht. Aber dass ein solcher bestand und dassdie Nobles de Faporte, Seigneurs de l’Euziere, auf Schloss les Pauses wirklich ein Stamm derGesamtfamilie Faporte waren, nimmt der Verfasser gewiss mit Recht als höchst wahrscheinlichan, weil nicht nur das Schloss les Pauses in allernächster Nähe der Wohnsitze der meisten übrigenStämme und namentlich des unsrigen (le Mazel, unterhalb les Pauses) gelegen war, sondern auchweil Noble Etienne de Faporte, Seigneur de l’Euziere, im Jahr 1594 der Hochzeit Guillaumes,des Bruders eines unserer direkten Vorfahren, Barthelemy de Faporte, als Trauzeuge beiwohnte.
Eine zweite Möglichkeit, zum Nachweis des Adels unserer Familie zu gelangen, ist nachden Forschungen des Verfassers dadurch gegeben, dass es ihm gelungen ist, den Kammerherrnder Königin Anna und des Königs Fudwig XIV. von Frankreich, Pierre de la Porte, der nachder sagenhaften Ueberlieferung unserer Familie unser Vorfahre gewesen sein und von dem sieihr seit Generationen geführtes Wappen, drei Hundsköpfe über drei Türmen, überkommen habensoll, zwar nicht — dies ist ganz ausgeschlossen — als direkten Vorfahren, aber doch alsgeschichtliche Persönlichkeit zu erweisen, die verschiedenen, ihm 1643 und 1667 erteilten höchstinteressanten Adelsbestätigungen aufzufinden und unser Wappen als mit dem seinigen tatsächlichübereinstimmend nachzuweisen, ln der Denkschrift ist im Einzelnen nachzulesen, inwiefern dieMöglichkeit einer Stammesverwandtschaft unserer Familie mit dem Kammerherrn gegeben ist.Ihr Nachweis würde aber allein schon zugleich denjenigen unseres alten Adels bedeuten, da deralte Adel des Kammerherrn, abgesehen von den ihm formell erteilten Adelsbestätigungen, schondurch die Tatsache feststeht, dass er in der Garde-Infanterie des Königs und, wie auch vor ihmsein Vater, in der berittenen hochadligen „Compagnie des gens d'armes“ der Königin gedient hat.
Soviel über die Bedeutung und den Wert der Denkschrift. Wie den meisten Verwandtenbereits bekannt sein wird, hat dieselbe trotz des darin überzeugend geführten Nachweises unsereshistorischen Anrechts auf die alte volle Namensform „de Faporte“ nicht den gewünschten äusserenErfolg gehabt, vielmehr ist das bezügliche, von mir bei dem Herrn Minister des Innern eingereichteGesuch von diesem abschlägig beschieden worden. Dieser Misserfolg ist jedoch nur ein schein-barer und auch nicht notwendig ein endgültiger. Denn die Ablehnung erfolgte nicht etwadeshalb, weil die Beweisführung der Denkschrift als unrichtig oder auch nur unzulänglich erachtetworden wäre, sondern weil ein allgemeiner, nicht in die Oeffentlichkeit gelangter Erlass des