i83 Mar
z) Die Artilleristen werden zu dem Geschütz eingetheilet, unddürfen während des Marsches sich unter keinem Verwand von dem-selben entfernen. Es ist sogar nothwendig : daß unmittelbar hin»rcr jedem Geschütz ei» Artillerist im Fahrwege gehet, damit nichtsverlohren werde, oder unbemerkt zerbrechen käun. Die Offiziersreiten bei ihren Abtheilungen , und sehen besonders darauf : daßdie Wagenmeister und Schirrmeister den Knechten die gefahrlichenStellen im Wege anzeigen, um das Umwerfen der Geschütze undWagen nach Möglichkeit zu vermeiden. Zerbricht an einer Ka-none oder an einem Wage» etwas, das sich nicht augenblichlichherstellen läßt; wird das Beschädigte ans dem Wege geräumet,N! d mir möglichster Geschwindigkeit ausgebessert, damit es sichhinten an den miclerweile vorbei marschirenden Train anschliessenkann. Wäre jedoch der Schaden so, daß lcztereö nicht geschehenkönnte, muß ein Unteroffizier mit 8 bis 12 Artilleristen bei demzerbrochenen Wagen zurück bleiben, um ihn der Kolonne nach zubringen, sobald er wieder hergestellet ist.
Vor der Wagen-Kolonne reitet der commandirende oder einanderer Ossizier, der strenge darauf sieht: daß die vorderstenWagen nicht zu schnell fahren, sondern vielmehr etwas erhalten,wenn der Zug über Berge oder schlechte Wege gehet, damit diehinrern Wagen nicht zurück bleiben, sondern immer dicht- hintereinander sind. Die Beobachtung dieser Regel ist zu Erhaltung derFuhrwesen , vorzüglich aber der Pferde durchaus nothwendig; dieleztern werden durch ein stets abwechselndes schnelles Fahren unddarauf folgendes plötzliches Halten außerordentlich ermüdet, undnach wenig Märschen unbrauchbar. Aus derselben Ursache darfauch nichts den Zug der Artillerie durchschneiden, sondern alle aufKrcutzwegen kommende Wagen müssen jene vorbei lassen. Umdieses zu erhalten, bleibt der Befehlshaber einer Geschützbrigadean jedem vorkommenden Krentzwege so lange halten, bis die zuseiner Abtheilung gehörigen Wagen vorüber sind, wo er alsdannbei einem ftarkcrn Train von dem Befehlshaber der folgenden Bri-gade abgelbst wird. Sollte demnach in einzeln Fällen das Krcutzenzweier Wagcnkrllonncn nicht zu vermeiden seyn; läßt man sie Ab-theilungsweisc sich einander durchschneiden; so daß alle zu EinerAbtheilung gehörige Fuhrwesen beysammen bleiben, und abwech-selnd von jeder Kolonne eine Abtheilung ihren Weg ungctrenntfortsetzet.
Bei dem Reserve Park, so wie bey großen Belagerungstrains,wo sich immer eine beträchtliche Anzahl blos mit Pulver beladeneWagen befinden. müssen diese allezeit eine besondere Abtheilungmachen , um desto leichter und gewisser alles entfernen zu können,was selbst auf die entfernteste Weise diemögliche Entzündung diesergefährlichen Materie befürchten läßt. Hier dürfen weder die Fuhr»knechte, noch auch die zur Bedeckung kommandirten Artilleristen