lo Feld
der Bataillone berechnet, ans der die Armee bestehet. (S. Artille-rie.) Die zweite preußische Armee, die aus 6, Bataillonen bestand,hatte im Feldzuge 1778 an Positions-Geschütz lio Zwblfpfünder,25 schwere Sechspfüudcr, und 40 schwere zehenpfündige Hau-bitzen; bei der reitenden Artillerie: 24 leichte Sechspfünder, und6 siebenpfündige Haubitzen, endlich bei den Bataillonen 124leichte Sechspfuuder und 62 Haubitzen; zusammen zyi StückGeschütz. M 0 rla verlangt für ein Corps von 50 Bataillonen,das offensiv agiren sott, nächst loa Baraillonskanonen, 24 Zwolf-pfünder, 28 Achtpfünder, 10 Vierpfünder, und 8 Haubitzen,oder, wenn bei einem Defensivkriege viel feste Posten zu nehmensind, 40 Zwolfpfünder, 50-Achtpfünder, 20 Vierpfünder undlo Haubitzen. Scharnh 0 rst sezt die Anzahl des Feldgeschützesbei Z2 Bataillonen Linien-Infanterie und 4 leichten Bataillonen auf64 dreipfündige und 8 iKpfündige Rcgimentsstücke, l6 Zwolf-pfünder, 48 Sechspfünder, 8 siebenpfündige und 4 zwanzig-pfündige Haubitzen und endlich 24 drcypfündige Rescrvekanonen»
Diese Anzahl scheint jedoch einigermaßen zu stark, wennman erwaget, daß die Batterien im Treffen 6oo Schritt ausein-ander gesczt werden, und daß die zweite Linie, blos bestimmt',die erste zu unterstüzen, oder auch dem Feinde in die Flanke znmanbuvriren, u. d. gl. außer den Bataillons-Kauoncn keinesParkgeschützcs bedarf, da man ohnedem noch die reitendenBrigaden zur Reserve hat, um irgendwo eine schnelle Wirkungdurch ein verstärktes Feuer hervor zn bringen. Wir würden hier152 Stücke Geschütz von allen Kalibern für völlig hinreichendhalten, anstatt der oben angegebenen 172, wo unter allen Um-standen 20 ungebraucht stehen bleiben. Eben so unnütz sind diesechzehnpfündigen Kanonen, von denen in den französischen Etatsder Feldartillerie eine Division oder 6 Stücke aufgeführet wer-den. Zwblfpfünder, die hinreichende Metallstärcke haben, daßsie mit 5 Pfund Pulver geladen werden können, leisten gegenbefestigte Städte und andere ähnliche Posten dieselben Dienste,wie die Sechzehnpfünder, ohne daß man sie auf Sattelwagenführen darf und deshalb so viel Pferde nbthig hat, wie bei diesen.
Nach den eben angeführten franzosischen Etats werden aufjede! icxzo Mann der Armee g Stück Geschütz gerechnet, de-ren Kaliber theils von der Beschaffenheit des Terrains, theilsauch von der Willkühr und dem Eigensinn der Oberbefehlsha-ber abhängt. Gewöhnlich rechnet man ^Zwblfpfünder, ^Acht-pfünder, ^ Vierpfünder, und Z Haubitzen. Befinden sichblos Zwölf- und Sechspfünder bei der Armee, würde die Ge»schützmenge wohl am schicklichsten aus 24 Zwblfpfündern, 24schweren und 66 leichten Sechspfündern, und aus z6 Haubitzenbestehen, wenn nemlich die Bataillone keine besondern Kanonenhaben. Im entgegengesetzten Falle würden ausser den Bataillons-Kanvnen noch 24 Zwblfpfünder, 24 schwere Sechspfünder, und 16