verlangen, was sie sich erst durch Mühe und Arbeit zu ihremeigenen kümmerlichen Unterhalte erwerben soll.
Die Einführung der rheinischen Grundsteuer in den östli»chcn Provinzen würde beinahe gar nicht nachthcilig auf dieVermehrung der Bevölkerung in diesen Provinzen einwirken,dagegen die Aufhebung der Mahl- und Schlachtstcucr äußerstgünstig.
Man lese das Finanz-Edikt vom 27. Oktober 1810 undman wird unsern Vorschlag um so billiger finden. Durch die-ses Edikt ist die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer inden damaligen Provinzen des preußischen Staates angeordnetund zwar mit Gründen, welche nicht zu widerlegen sind, wo-bei auch dieser:
Daß, wenn die Besitzer der so genannten steuerfreien Gü-ter angehalten würden, die dagegen auf diesen Gütern ruhen-den Verpflichtungen zu erfüllen, diese für die Besitzer eine weitgrößere Last sein würden, als die einzuführende Grundsteuer.
Dreizehnter Abschnitt.
Da die Kritik des Recensenten mit allgemeinen Bemerkun-gen über Besteuerung und Steuerdruck schließt, und wir keineVeranlassung nehmen wollen, darauf zu antworten, so erlau-ben wir uns dagegen nochmals einige leichte Andeutungen in Be-ziehung der Ursachen, welche den Wohlstand der Völker bedin-gen und herbeiführen. Um uns eben so kurz und faßlich aus-drücken zu können, werden wir keine Rücksicht auf das allge-meine Austauschmittel der Produkte — das Geld — neh-men, sondern uns vielmehr das Abgeben oder Austauschen derProdukte selbst denken.
Einer jeden aufgeklärten Regierung ist es sehr wohl bekannt,daß alle Abgaben, in sofern deren Ertrag nicht productiv ange-legt wird, das allgemeine Einkommen oder Vermögen umsoviel vcrgcringcrn, als solche dem Staate einbringen.
Je weniger also ein Staat zu seinem eigentlichen Haushaltebedarf, desto mehr wird er das Anwachsen von Kapitalien und