den contribnablcn Bauer in den östlichen Provinzen zu crlcich,ter», würde dieses mit andern Worten heißen:
Der Domaincn - Bauer oder Pächter in den östlichen Pro,vinzen ist Eigenthümer, oder: der Grundcigcnthümcr in denRhcinprovinzcn ist nur ein Domaincn-Bauer.
Es wird uns gewiß kein Rheinländer zumuthcn, auf solcheAeußerung zu erwiedern.
Wer hat denn dem Recensenten zugcmuthet, sich mit demangebliche n physiokratischcn Lehrsätze einverstanden zu erklären:daß der Bauer seine Produkte um eben so viel theurer verkaufe,als er an Grundsteuer zu zahlen habe?
Wir wollen jetzt noch mit einigen Worten die Erfolge un-tersuchen, welche die Aufhebung oder Ermäßigung der Grund-steuer in der Nhcinprovinz, oder die Einführung derselben inden östlichen Provinzen herbeiführen würde.
Wenn die Grundsteuer in dcrRhcinprovinz aufgehoben oderauch nur ermäßigt würde, so würden
1. Die Grundcigcnthümcr eine höhere Rente von ihrenGütern ziehen, demnach ein größeres Einkommen haben und dieProvinz dadurch an Wohlstand gewinnen;
2. Würde jedoch aus den Gründen, welche wir schon frü-her entwickelt haben, die Rente des Bodens nicht im Verhältnißzur Ermäßigung der Grundsteuer gesteigert werden, sonderndurch mäßigere Fruchtprcife ein Theil davon allen Bewoh-nern der Provinz zufließen.
3. Würde bei gänzlicher Aushebung der hohen Grundsteuerhöchstwahrscheinlich, ungeachtet der großen Kosten, noch vielervon Natur sehr unfruchtbarer Boden urbar gemacht, das Quan-tum der Erzeugnisse vermehrt und dadurch nicht unwahrschein-lich die Fruchtprcise um so viel ermäßigt werden, als dieGrundsteuer beträgt. In diesem Falle würden die jetzigen Ei-genthümer der sich bereits in gutem Kultur-Zustande befinden-den Ländcrcicn nichts dabei gewinnen, sondern der Stcucr-nachlaß durch Ermäßigung der Fruchtprcise der arbeitenden Klasseund der Industrie beinahe gänzlich zufallen.
Welcher Vortheil für die Provinz und selbst für den Staat!