j z. Recensent macht einige allgemeine Bemerkungen überSteuerdruck und den Versuch die Redaction folgenden h. derrcvidirtcn Städtcordnung zu rechtfertigen: „ Berechtigt und zu,„gleich verpflichtet zu Erwerbung des Bürgerrechtes sind die,„jenigcn, welche in dem Stadtbezirk ein Grundcigcnthum haben,„dessen geringster Werth in kleinen Städten nicht unter 3v0„Thaler, in großem nicht über 2000 Thaler bestimmt wcr,„dcn soll."
Ferner glaubt Recensent, Hansemann habe Unrecht,zwischen Norm und Verfassung einen wesentlichen Unterschiedfinden zu wollen. In materieller Hinsicht ständen die Rhein,länder doch jetzt besser als unter französischer Herrschaft, welchesnoch stärker hervorgetreten sein würde, wenn bei den Erörte,rungcn über die Steuern, die Fabriken, Manufakturen, Gc,werbe so wie der Handel in den Nhcinlandcn mehr berücksichtigtgeworden wären.
Indem wirjctzt zur Erwiederung übergehen und dabei mehr,mals Adam Smith's Untersuchungen über die Natur unddie Ursachen dcö Nationalreichthums anführen werden, so bc,merken wir, daß wir die deutsche Ucbcrsetzung 3. Ausg. Brcs,lau und Leipzig bei W. B. Korn 1810. zu Hand gcnom,mcn haben. Gleichzeitig machen wir daraus aufmerksam, daßdie Nummern der Abschnitte in der Beleuchtung, auf dieselbenNummern in der zerlegten Kritik erwiedern.
Erster Abschnitt.
Die erste Frage welche sich unwillkührlich aufdringt, istdie: was Recensent unter Geld verstehe? Verbindet er damitden Begriff des Vermögens selbst, so würden wir antworten,daß der Minister Colbert das Geheimniß nicht besessen habe,aus nichts Geld zu schassen, und dieser Minister mithin dasGeld, welches er Ludwig dem XIV. übergab, zuerst dem fran,zosischen Volke abnehmen mußte. Versteht Recensent aberunter Geld, so wie alle diejenigen, welche sich einige Kenntnissein der Slaatswirlhschaft erworben haben, nur ein Austausch,