Druckschrift 
Dieterici's Kritik der Schrift: Preußen und Frankreich : im Interesse der Rheinländer beleuchtet und gleichzeitig benutzt, um die wesentlichen Grundzüge der National-Oeconomie zu berühren ; nebst einer Erwiederung auf Professor Kaufmann's Prüfung einer neuen Gegenschrift
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

s. Nach dem Hansem an n'schcn Maaßstabe sei derBewohner Pommerns, Brandenburgs, Westphalcns, Schle,siens, Sachsens, durchschnittlich wohlhabender als der Be-wohner der Rheinprovinz; die größere Bevölkerung führe auchden größer» Ertrag und Werth des Bodens herbei; das Vieham Rhcine sei weit größer und rcpräscntirc demnach ein weitgrößeres Kapital; Recensent findet es unglaublich, daß in derRheinprovinz Thaler 122, in Brandenburg Thaler 171, inPommern Thaler t K5^ National. Vermögen auf den Kopskomme, wähnt durch das Vorhergehende und dieses Ergebnißsei durch Zahlen bewiesen, daß die Hanse mann'schon An-nahmen auf Irrthümern beruhten, geht alsdann zu den direk-ten Steuern über, fügt die Mahl, und Schlachtstcucr alsSurrogat der Klassensteuer denselben zu; es wird darauf,uuter Weglassung der Grundsteuer, berechnet, wie viel dieProvinzen an direkten Steuern, nämlich Gewerbe, undKlassensteuer zahlten und angenommen, aus dem gemachtenAufstellungen ging hervor, daß die Rhcinprovinz auf keinenFall Ursache habe, über die Vcrthcilung der Gewerbe, undKlassensteuer zu klagen;

10. Daß die Zahlen nach dem angeblichen Hauptnational,Vcrmögcn keinen richtigen Maaßstab gäben, sei bereits frühernachgewiesen worden; eben so daß das Areal nicht entscheidenkönne, indem in der Rhcinprovinz eine Familie von 10 Mor-gen lebe, während sie in den östlichen Provinzen 30 bis 60wenigstens bedürfe; Recensent kommt nochmals darauf zurück,daß die Menschen die Steuern zu zahlen hätten und daß mit,hin die Steuern aus den Kopf zu berechnen, dem sogenanntenNational,Vermögen noch immer vorzuziehen sei;

11. Die Rhcinprovinz bezahle allerdings durchschnittlich,auf den Kopf, mehr an direkten Steuern als die übrigen Pro,vinzcn; allein dieses habe seinen Grund darin, daß der Staatnur so unbedeutende Domainen in der Rhcinprovinz besitze; derStaat nähme deswegen einen größcrn Theil des Erwerbes durchansehnliche Gruudabgaben in Anspruch; der Staat habe zweiMittel den Grund und Boden zu benutzen, entweder unmittcl.