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Erst mit Anfang des achtzehnten Jahrhunderts begann dieväterliche Regierung der Züricher. Diese hütete sich zwardas mindeste der Rechte und Vorrechte zurückzugeben, welche vonden Großvätern dem Volke schlau oder gewaltsam entzogenworden waren. Allein sie führte bei sich selber bessern Haushaltein, daß sie Großes leisten konnte, ohne durch Steuern und Auf-lagen den Wohlstand der Unterthanen allzusehr zu hemmen. Siebegünstigte Kunst und Wissenschaft; beförderte Volksbildung; ver-besserte das Schulwesen um Vieles; ermunterte den Gewerbssleißund waltete allseitig mit Gerechtigkeit. Die Stadt ward ruhm-reich , das Land blühender, die Bewohnerschaft desselben verstän-diger, sittlicher und selbftbeholfener. Soviel Dörfer, soviel Zeu-gen öffentlicher Wohlfahrt. Mancher Bauer besaß nicht geringeresVermögen, als im fünfzehnten und sechszehnten Jahrhundertirgend der reichste Bürger von Zürich, der damals sich kaum über39 bis 69,999 Gulden Eigenthums rühmen konnte. Die sämmt-lichen Manufakturen beschäftigten gegen 69,999 Personen, alsowohl den dritten Theil der Einwohner. Mit dem Wachsthumder Bevölkerung, dem veredelten Landbau, dem ausgebreiteter«Betrieb der Manufakturen vermehrten sich natürlich auch dieöffentlichen Einkünfte sonder Mühe und Zwang. Wer hättediesen kleinen Staat nicht glücklich preisen und dieNegierung nichtweise nennen sollen? —-Und doch war es anders.
Die väterliche Regierung beging nämlich den Fehler, die Lan-deskinder so zu erziehen, daß sie sich in 'ihrer Mehrheit mündigfühlten; aber dabei wurden sie, nach wie vor, als Unmündigebehandelt. Erwachsene Söhne, wenn man sie fort und fort imHause der Eltern, wie kleine Knaben, am Kindertisch sitzen läßt, mitAussicht auf die Ruthe hinterm Spiegel, finden da, wo sie sonstihr Paradies hatten, Sklavenstand. Es offenbarte sich zwischender fortgeschrittenen Civilisation des Volks und der weit zurück-gebliebenen Gesetzgebung schreiender Widerspruch. Inner den Ring-mauern der Hauptstadt bestand Demokratie; außerhalb derselbendie drückendste Unterthanenschaft, wie in keiner Monarchie desedlern Theils von Europa. Die Landleute waren gewissermaßengesetzliche Heloten und Taglöhner der Stadtbürger; konnten füreigne Rechnung keine Gewerbe, keinen Handel, außer mit Weinund Getraide, betreiben; dennZunftzwang in der Stadt verbot es. Siemußten das Garn, welches sie verspinnen, das Gewebe, welchessie verarbeiten wollten, von den Bürgern in Zürich kaufen, unddas Verarbeitete wieder an diese verkaufen. Der Sohn eines