Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
Seite
398
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erblickt man, mit Ausnahme weniger Gegenden, überall blühen-den Landbau. Aber die den Reisenden anlachende Fruchtbarkeit-des Bodens ist mehr Werk landwirthschaftlicher Kunst und ange-strengter Arbeit, als der Naturgunst.

Unser Kunstjünger würde da lernen, daß ein Volk, dem mandie Hand frei, den Verstand hell läßt, sich selber besser zuhelfen wisse, als es alle staatsökonomische Weisheit der Finanz-männer vermag und begreift. Es geht aber Völkern mit ihrenweltlichen und geistlichen Leib- und Seelsorgern häusig, wieKranken mit ihren Aerzten. Sie werden gar oft das Opfer vonVersuchen und Kunststücken. In der guten alten Zeit despolitischen Großvaterthums waren geistlicher und weltlicher Armvollkommmen überTheilung derWeltunter sich einverstanden; einer da-rinHelferoder Stütze des Andern. Den Unterthanen nahm manvorsich-tig die von den Vätern wohlererbten aber gefährlichscheinenden Rechteab, und wies sie zum Beten und Arbeiten, blinden Glauben undblinden Gehorchen an. Da gab es keine Revolutionen, als imHause der Herrschaft selber. Allein blinde Arbeiter sind in derRegel schlechte Arbeiter und mit dem armen Volk verarmte auchdie Herrschaft selber. Die väterliche Verwaltung trat daher an dieStelle der großväterlichen. Man ließ nun in die Schulftuben soviel Licht fallen, als für nöthig erachtet ward, oder als über-haupt, beim Sonnenaufgang der Wissenschaft und der Reforma-tion, nicht länger abzuhalten war. Man sah. Doch wer sieht,urtheilt auch selber; glaubt nicht blind, und gehorcht nicht blind.Es entstanden daher Mißverhältnisse zwischen dem Bedürfniß derRegierenden und Regierten. Revolutionen und politische Reformatio-nen waren naturnothwendige Folgen einer väterlichen Regierung. DieSöhne stellten sich endlich ans Ruder. Ehemalige Schooskinderund Stiefkinder des Landes anerkannten gegenseitig ihre gemein-samen Bruderrechte. Dies ist mit wenigen Worten die Geschichtedes Freistaates Zürich.

Hier streckte sich der Zeitraum des Großvaterthumsbis gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts herab. Das Volkward in seinen besten Rechten verkürzt, mit Strenge bevogtet,selbst in häuslichen Kleinigkeiten. Die Stadt gab Vorsteher, Of-ficiere, Richter, Lehrer, Pfarrer u. s. w. Das Volk hatte nichtszu denken; sollte nichts denken, als ans Beten und Arbeiten.Sogar Art und Weise der Arbeiten, Stoff und Schnitt der Klei-der, Küchenvorschriften bei Feftmalen, Hochzeiten, Kindtaufen u.s. w. lagen nicht außer der Sphäre hochobrigkeitlicher Sorge.