Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
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Ausser der helvetischen, ist auch die Ge se llschaft für vater-ländische Cultur im Aargau jährlich einmal in Schinznach ver-sammelt. Dieser Verein gebildeter Bürger, welcher seit bei-nah dreißig Jahren besteht, ist freilich in seiner Wirksamkeit fastnur auf den eignen Kanton beschränkt, aber darum nicht minderwürdig, hier genannt zu werden. In einer Republik muß dasBeste aus der Vürgertugend im Volke hervorgehn. Regierungenkönnen nur Schirmhalterinnen der öffentlichen Ordnungen und For-men, einfache Vollstreckerinnen des Gesetzes seyn. Jener Vereinregte im Aargau vielerlei Löbliches an und veranlaßte , daß Manchesins Leben trat, was ohne ihn vielleicht nie, oder sobald nicht er-schienen wäre, z. B. Schulen bei Fabriken, Arbeitschulen für Mäd-chen, Stiftung einiger Hülfsgesellschaften, Stiftung einer allgemeinenErsparnißkasse des Landes, einer naturforschenden Gesellschaft zuAarau, u. s. w. Sein jüngstes Werk ist die Grundlegung zueiner Taubstummenanstalt, die wirklich schon im Beginnen dasteht.

Die gesammte Schweiz hat bis itzt nur fünf Institute zurErziehung und Belehrung jener Unglücklichen gehabt, denen dieNatur, mit dem Sinn des Gehörs, zugleich die Gabe der Redeversagte, durch welche allein Geister mit Geistern auf Erden ihrehöhere Gemeinschaft vermitteln und die Erkenntniß des Göttlichenin sich erschließen können. Dergleichen Institute sind zu Genf,Jferten im Kanton Waadt, Frienisberg im Kanton B e r n ,Menznau im Kanton Luzern und zu Zür i ch. Unstreitig ge-bührt , vor allen andern, dem letztern, unter Leitung des ver-dienstvollen Heinrich von Orell, (Oberrichters in Zürich)der Vorzug. Alle sind milde Stiftungen von Privatleuten undPrivatgesellschaften der Kantone, von den Regierungen unter-stützt.

Im Aargau ist die Errichtung solcher Unterrichtsanstalt hohesBedürfniß. Hier mehr, als in irgend einem der benachbartenKantone, ist die Menge der Taubstummen groß. Nach einem,von jener vaterländischen Gesellschaft bekannt gemachten, sehr ge-nauen Verzeichniß, zählte man im Jahr 1835 bei einer Volks-zahl von 170180,000 Seelen, 960 solcher Unglückseligen, zurHälfte männlichen , zur Hälfte weiblichen Geschlechts. Wie groß ihreAnzahl in allen übrigen Gegenden der Schweiz, besonders in denKantonen Bern, Bünden, Wallis u. s. w. seyn möge, ist unbekannt.Man hat sich noch nicht, wie im Aargau und Zürichgau, Mühegegeben, Nachforschung zu halten. Die Tabellen der Gesellschaftfür vaterländische Kultur lieferten durch ihre Ergebnisse Stoff zu