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Städten aller dieser Gegenden brüstete sich steife Spießbürger»und kleinstädtischer Hochmuth gegen das Landvolk.
Gleiche Verschiedenheit der Religionen bestand. Im alten Aargaugalt der reformirte Glaube, aber im kalten, todten Formenwerkverknöchert; im Frickthal etwas freisinniger Katholizismus, vonJosephs II. Geist durchlüftet; im Freiamt und der Grafschaft Badenebenfalls Katholizismus, aber blind und gedankenlos, dem Wortder Priester und Mönche dienend; daneben beobachteten (in einPaar Dörfer bei Zurzach eingebannt) über Tausend Juden dasGesetz Mosis, mit allem talmudischen Aberglauben verbrämt, wäh-rend ihr gewissenloser Schacher den Wohlstand der christlichen Nach-barschaften beeinträchtigte.
Alle diese kleinen Völkerschaften hatten fast nichts mit ein-ander gleich, als Bildungslosigkeit und Unwissenheit. So sehrfehlte es an Männern mit erforderlichen Kenntnissen, daß mansogar einen Berner in die Regierung des von Bern losgerissenenKantons, und Bürger andrer Kantone, selbst Falliten, die ausdenselben verbannt lebten, in die Behörden der neuen Staats-verwaltung aufnehmen mußte. In mehr als einer Ortschaft konn-ten die neuernannten Gemeinderäthe kaum ihren eigenen Namenschreiben.
Und aus solchen Bestandtheilen sollte eine Republik geschaffenwerden und zwar auf der Grundlage vollkommner Rechtsgleichheitaller Bürger! Noch ein Uebel kam dazu; kein geringes. Nämlich,nicht alle Landesgenossen waren Staatsgenossen. In derganzen Schweiz geht das Leben des Staatsganzen aus Lebenund Wesen der Gemeinden des Landes hervor. Diese sind eS,welche ihre Stellvertreter, Richter und unmittelbaren Obrigkeitenernennen.' In ihnen aber ist Niemand stimmfähiger Bürger, alswer zum Mitgenuß am Kirchen-, Schul- und Armengut, anKapitalien, Waldungen und Ländereien berechtigt ist, welche ge-meinsames Vermögen der Gemeindecorporation sind, die manOrtsbürgerschaft nennt. Ohne Ortsbürgerrecht gibt es keinStaatsbürgerrecht in der Schweiz. Eben deßhalb ist der Bürgereiner Gemeinde des Kantons es durchaus nicht in der andern,auch wenn er ein halbes Jahrhundert darin gewohnt hätte. DieseEigenthümlichkeit des schweizerischen Staatsthums, uralten Her-stammens, andern Republiken unbekannt, wird vom Auslande sel-ten mit Klarheit begriffen und veranlaßt daher häufig die irrigstenAnsichten.
Nun lebten und leben noch im Aargau Tausende, die nnd