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2 (1838)
Entstehung
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könnten leicht Zeiten erscheinen, in denen es weder den benachbav,ten Mächten, noch den Schweizern, besonders angenehm seyndürfte, daß ein preußischer Beamte Sitz und Stimme und Einflußin der obersten Vundesbehörde der neutral seyn sollenden Eidsge-nossenschaft hat. Auch mochte es sonst wohl kaum räthlich gewesenseyn, ein Fürstenthum in einen republikanischen Föderativstaat ein-zuklemmen. Weislich ließ man vorzeiten Neuenburg nur, als zuge-wandten Ort der Eidsgenossenschaft, beftehn, ohne mehr zu for-dern. In unsern Tagen politischer Glaubenskriege, wo das monar-chische Prinzip mit dem der staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit imnoch nicht geendeten Hader steht, muß das Amalgama einanderentgegengesetzter Elemente unvermeidliche Gährungen und bürger-liche Unruhen aufregen.

Ein erstes Beispiel davon gab schon das Jahr 1831. Es ist zufürchten, daß es nicht das letzte seyn werde. Die JuliuswocheFrankreichs, dieß politische Erdbeben, dessen Erschütterungen sichdurch einen großen Theil Europens fortpflanzten, und nach welchendie Mehrheit der Schweizerkantone die ihnen aufgedrungnen aristo-kratischen Verfassungen wieder abstreiften, bewirkten auch im Für-stenthum Neuenburg Partheikampf. Selbst in der gesetzgebendenVersammlung der Deputirten, oder in denGeneralaudienzen"ward er laut. Gut und weise, sandte König Friedrich Wilhelm III.eiligst, größer« Uebeln vorzubeugen, den General v. Pfuel nachNeuenburg. Dieser General, ein gewandter, entschlossener und mitJedem einlässiger Geschäftsmann, war seiner Aufgabe vollkommengewachsen; und diese schien darin zu bestehen, den Grnnd der Un-zufriedenheit im Volk zu erforschen, und Alles, mit Recht und WürdePreußens Vereinbare, zu bewilligen, um die entlegne Provinzihrem Souverän zu bewahren. Denn in Berlin zweifelte man da-mals nicht am Ausbruch eines Krieges mit Frankreich nnd daß derBürgerkönig Ludwig Philipp, auch beim besten Willen zumFrieden, außer Stand sey, Heer und Volk zurückzuhalten. Diesesdrohte die Gährungen in Belgien, Deutschland, Polen, Italienu. s. f. zu benutzen, um an den Fürsten des heiligen Bundes Rachefür die Schmach von 1815 zu nehmen. In solchem Fall wäre Neuen-burg das unsicherste Besitzthum Preußens an französischer Gränzegeworden. Hier hatten sich die verworrenen Wünsche des Landesaber doch endlich in dem aufgelöst, daß die sogenannte Backsteuerund die Keltersteuer neben andern Lokalbeschwerden aufgehoben,und eine gerechtere und freiere Wahl der Volksrepräsentation inden Landstanden gegeben werde. Für gänzliche Trennung des Lan-