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umliegenden Adel und einzelne Landschaften zu Mitbürgern oderBundesgenossen.
Die Vergrößerung der Gemeinde und die zu wenig beschränkteMacht des Raths trieben die Bevölkerung der Stadt, die Mängelder Verfassung zu bessern. Die gesammte Bürgerschaft wählte alsoaus ihrer Mitte einen Ausschuß von zweihundert angesehenen Män-nern; der sollte ihr Stellvertreter seyn (im Jahr 1293). Mit die-ser Repräsentation entwickelte sich aber der erste Keim einanderwiderstreitender Elemente von Demokratie und Aristokratie im Ge-meinwesen. Doch die bürgerlichen Zwiste tödteten darum den Ge-meingeist nicht, wenn es darauf ankam, den zahlreichen und mäch-tigen Feinden der Stadt kühn entgegen zu ziehn, oder das Gebietdurch Eroberungen oder Ankäufe nach allen Seiten zu erweitern,und, im Bunde mit Freiburg, Solothurn, den Ländern Uri,Schwyz und llnterwalden und andern, der furchtbaren Macht deseroberungslustigen Hauses Habsburg zu widerstehn.
Jene zweihundert Stellvertreter der Stadtgemeinde wußten sichindessen bald so ungemessne Herrschaft anzueignen, wie sie dieFreiheitsliebe der kriegerischen Bürgerschaft nicht lange ertragenmogte. Es kam (im Jahr 1384) zum vollen Aufstand. Es wardfestgestellt, daß jährlich der Rath wenigstens zur Hälfte abgeändert,und jährlich, der ganzen Gemeinde zur Bestätigung, zweihundertehrbare Männer aus den Handwerken vorgeschlagen werden soll-ten , die den gemeinen großen Rath bilden könnten. Zwar in denfortdauernden Fehden und Kriegen, in welchen Bern seine Herr-schaft auch noch über die Alpenthäler bis zu den wallisischen Gränzenund über den größten Theil des habsburgischen Aargau's verbrei-tete, wurden die besondern demokratischen Einrichtungen nach undnach wieder vergessen. Aber die Gemeinde gab darum ihre sou-veräne Gewalt nicht auf. Noch im Jahr 1536 mußte sie ver-sammelt werden, um über den Krieg gegen Savoyen zu entscheiden,den sie beschloß und mit der Eroberung des schönen Waadtlandesendete.
Doch von da an, sobald mit der Größe der Republik diehöhern Aemter und Stellen einträglicher zu werden anfingen, ent-faltete sich allmählig die Aristokratie siegreicher gegen die Demo-kratie; nicht durch Gewalt, sondern durch weises Handeln, mildeStaatsklugheit und unbestechliche Gerechtigkeitspflege der Regie-renden. Der Rath der Zweihundert, oder der große Rath, zogeins um's andre die gesetzgebende und höchste richterliche Gewaltan sich; bemächtigte sich des Rechts, sich selber zu ergänzen, und