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einer Geldstrafe von 50 Gulden belegt, weil er sich einen Basel-hut '/fünf Werkschuh hoch" hatte machen lassen.

Hingegen hatte man lange nichts dagegen, daß sich zu jenerZelt in der frommen Stadt zwei '/Frauenhäuser" für feile Dirnenbefanden, die ihr Gewerbe öffentlich trieben. In noch frühererZeit (1482) mußten die Freudenmädchen von Basel, als Kennzeichen,Mantel tragen, die nicht länger seyn durften, denn eine Spannetief unter dem Gürtel. Auch waren die, welche dergleichen Mädchenhielten, gehalten, sie an Sonn- und Festtagen fleißig in die Kirchezu schicken. Uebrigeus nahm man es mit den Sünden gegendas sechste Gebot nicht allzustreng. Eine Jungfrau z. B. warlaut Verordnung, noch immer für züchtig und ehrbar anzusehen,obfchon sie mit einem Manne allzuvertrauten Umgang pflog,wenn nur der Mann ihr vor zwei gültigen Zeugen Ehe versprochenhatte.

Damals ward die Stadt noch '/die ehrwürdige Stadt Basel"geheißen; Straßburg hingegen die ,/ehrsamc". Es scheint nachdiesem Unterschied, Basel müsse eine höhere Stufe des Rangeseingenommen haben. Der Pomp breiter Titel ward bald, wie imübrigen Deutschland, Haupt- und Staatssache. Der Rath vonBasel erließ sogar (Z50l) das Gebot: "wann uns etliche, vielleichtaus Verachtung und Neid, an unserm Titel abbrechen und nichtschreiben, wie von altem Herkommen und unsern Vorder« geschehenist, daß Boten und Briefe unvernommcn wieder zurückgeschickt wer-den sollten." Die vorgeschriebene Anrede an den Rath lautete (nachder Verordnung von l540): "Edle, strenge, fromme, feste, fürsichtige,ehrsame, weise Herrn!" nnd die Staatshäupter wurden -/Eure Weis-heit"' angeredet. Es ist schwer zu entscheiden, ob nur Bescheidenheitsolche Benennungen forderte, um an die obrigkeitlichen Kardinal-tugenden erinnert zu werden, die man besitzen sollte; oder Eitelkeit,daß man schon, als Eigenthümer derselben, gelten wollte. DerRath selbst, in Zuschriften an einen Edelknecht betitelte diesen"den Festen," einen wirklichen Ritter "den Strenge»", dutztebeide und redete sie blos bei ihren Taufuamen an; einem öster-reichischen Landvogt, oder einem Freiherrn gab man den Titel,-Eure Edelkeit" , und einem römischen König zwar schon den derMajestät", aber seiner Gemahlin nur den "Ihrer königlichenWürde." Man muß gestehen, daß noch immer mehr Verstand indiesen Rangbezeichnungcn lag, als in denen, welche von der Eitel-keit der spätern Zeit erfunden wurden.

Doch genug von Curiositätcn nnd Antiquitäten, zu denen wir