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lichen Neigungen zur Lebensfreude, gewaltsam zurückgedrängt ver-arteten nur in gefährlichere Sünden, in geheime Ausschweifungen.
Pietismus oder dogmatischer Eifer, führten auch zeitig genugin Basel eine Bücher-Censur ein, die manchmal mit lächerlicherStrenge gehandhabt ward. Im Jahr 1531 ward verbothen, nichtszu drucken, „was einer Stadt Basel nachtheilig sein mögte;„ imJahr 1553 in keiner andern Sprache zu drucken, als in derhebräischen, griechischen, lateinischen und deutschen. Da nun indemselben Jahre zwei Basler Gelehrte um Erlaubniß baten, einefranzösische Uebersetzung des alten Testaments in dieDruckerei zu geben, bewilligte es der Rath: „sofern man keineSchmutz- Schand - und Schmachworte darin finden würde!"
Mit dieser religiösen Gewissenhaftigkeit vertrug sich aber derGeldwucher ganz vortrefflich; ja fand in ihr die beste Unterstützung.Man nannte einen Zins zu 5 Prozent „einen chri stlichen Zins."Er ward obrigkeitlich mit so frommem Ernst befohlen (im Jahr1682 und 1684), daß diejenigen, welche ihr Geld bei Landleutenzu vier oder wohl gar 3^ Prozent anlegten, „eigennützige, vortheil-süchtige, schädliche Leute genannt wurden;" ja, daß man sogardie zu niedrigem Zins angelegten Capitalien konfiscirte. Manwird fragen, warum? Man antwortete: Weil diese Leute „durchihren unersättlichen Geitz Nachtheil der Gotteshäuser, Spitäler,Kirchengüter und unausbleiblichen Schaden vieler armen Wittwenund Waisen befördern." Ein solches kaufmännisch-religiöses Gesetzhat man wohl in keinem andern Lande aufzuweisen, und ftehfvielleicht in der Geschichte der europäischen Staatsökonomie, alseinziges in seiner Art.
Wie alle Schweizerstädte hatte auch Basel seine Aufwxnvs-gesetze und Sitten-Mandate; aber nirgends trat man tiefer indas Einzelne und Kleinste ein über Stoff und Schnitt der Kleider,Art und Anzahl der Speisen und Weine bei Gaftmälern, Zahlder Gäste und Kutschen u. s. w. als hier. Im Jahr 1758 verbotdie Regierung das Frisiren der Frauenzimmer „durch Mannsbilder,als höchst unanständig und unehrbar." Im sechszehnten Jahrhundertwaren eigne obrigkeitliche Sittenrichter angestellt, die „Unzüchter-herrn" genannt wurden. Sie hatten damals besonders mit den modischgewordenen geschlitzten, oder wie es in den Gesetzen lautet, zer-hauenen Kleidern, zu kämpfen. Als man im folgenden Jahrhundertaber die „Baselhüte" mit hohen Köpfen selbst von Seiten derObrigkeit sehr geschmackvoll fand, ward ein spaßhafter Major mit