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u. s. lv. als Erben nehmen ließ. Unehliche Personen waren denregierenden Kantonen eigen und fällig, und wurden auch von diesenbeerbt.
Man kann sich von dem Wirrwarr der landesherrlichen, gerichts-herrlichen und gutsherrlichen Nechtsame und Befugnisse keine Vor-stellung machen, die in bunter Mannigfaltigkeit aus den Tagendes vielbelobten Mittelalters bestanden. Auch ist es in der Thatnicht mehr der Mühe werth, davon einen deutlichen Begriff zugeben. Es ist genug hier zu sagen, daß die Landeshoheit acht ver-schiedenen Kantonen der Schweiz zustand, deren jeder, der Reihenach, alle zwei Jahre einen Landvogt schickte, welcher oft seineeinträgliche Stelle mit 8 bis 10,008 Gulden erkauft hatte. Mandenke sich dazu, daß außerdem noch zwei und sicbenzig Guts- undGerichtsherrschaften von Privatpersonen, Städten und 18 KlösternNechtsame übten, Vortheile forderten. Wie konnte das arme Volkgenesen in dem Chaos überall ungleicher Gesetze, Ordnungen, Uebun-gen und geldlüsterner Beamten? Noch sieht man, geht man durchdas aufblühende Land, als Denkmal jener Tage, baufällige, unan-sehnliche Städtlein, in denen sich stattliche Gebäude jüngerer Zeitenerheben; große Dorfschaften voller elenden Hütten, zwischen welchenFabriken und zierlichere Wohnungen der Landleute aufsteigen.
So wird sich niemand wundern, wenn ein großer Theil vonder Bevölkerung der Schweiz, oder vielmehr wenn alle Unter-thanen der Schweiz, welche man damals, wie zum Spott „freieSchweizer" nannte, beim Beginn der schweizerischen Staatsum-wälzung schlechte Neigung bewiesen, ihre gnädigen Herrn undObern zu vertheidigen. Auch im THurgau traten die Abgeordnetendes ganzen Landes im Jahr 1793 im Marktflecken Weinfeldenzusammen und verlangten von den regierenden acht KantonenFreiheit und Unabhängigkeit. Sie war nicht zu verweigern. DerThurgau ward ein selbstständiger Freistaat; aber seit 1814 in unbe-haglicher fast aristokratischer Form. Daher traten im Jahr 1838die Bürger des Landes abermahls in Weinfelden zusammen,(ihrer einige Tausend waren da erschienen) und baten ihre mit-bürgerliche Obrigkeit um Verbesserung der Landesgrundgcsetze, —eine Bitte, die sich nicht abschlagen ließ.
Die Natur hat das Land reich ausgestattet. Das Volk, gern-thätig und in seiner Thätigkeit itzt unbeengt, erweitert alljährlichden eignen Wohlstand. Der Staat selbst ist nur dürftig ausge-stattet. Mit einer Summe von etwa 108,008 fl. die er vomSalz- und Poststempel, Zollwesen und andern wenigen indirekten