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1 (1836)
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räume entstanden und verschwanden große Reiche; Völker weitumher änderten Sitten, Gesetze, Verfassungen und Herrschaften.In Nidwalden aber blieb »«verwandelt, was da war. Noch imJahr 1835 entstanden neue Bewegungen und Entzweiungen, weilabermals einige wenige Geistliche die Religion in Gefahr gesezterblickten. Und wodurch? Durch ein ganz harmloses, zweiBogen starkes ABC-Buch. Es sollte in die Schulen eingeführtwerden mit Beifall sowohl der Obrigkeit, als der Pfarrgeistlich-keit. Aber das fromme Volk, von einigen Priestern gewarnt,bebte vor der Gefahr zurück, welche durch das Büchlein der Re-ligion drohte, das, wie die Warner sagten, einenKeim zuKetzereien« in sich trage. Größere Landesunruhen zu verhüten,mußte man die Fibel verwerfen.

Der Künstler, welcher in diesen Blättern eine Ansicht vomInnern des Fleckens Stans giebt, scheint ironisch auf die selt-same Macht der Frömmigkeit und auf den Talisman von Religionund Vaterland hingedeutet zu haben. Im Vorgrund, wie billig,alles überragend, ein Theil der schönen Pfarrkirche, deren Chor-altar noch das Loch der Flintenkugel zeigt, durch welche im Auf-stand von 1798 der Messe lesende Priester gctödtet ward. Inder Nähe der Stolz des Vaterlandes, doch nur als Brunnen-säule, das Standbild des Helden von Sempach, ArnoldWink.elrieds, welcher, indem er die feindlichen Speere inseine Brust drückte,der Freiheit eine Gasse machte." Aber vonihm ab lenkt eine andächtige Prozession von Betern mit Kreuzund Fahnen, den Blick auf sich; voran der Priester, Seegenspendend, welchen die Gläubigen, Weiber und Kinder am meisten,knieend empfahn. Trübe schwebt über dem ganzen Thal derHimmel. Raben und Dohlen schwärmen im Sturmwind umher.Es entströmen den zerrissenen Gewölken dichte Regenschauer.Nichts stöhrt die Haltung des Feierzugs.

Nur noch ein flüchtiger Blick auf die Einrichtung dieser from-men Demokratie, in welcher das zur Landsgemeinde versammelteVolk sein Souveränitätsrecht ausübt. Zur Landsgemeinde er-scheinen alle Bürger, die zwanzig Jahr und mehr alt sind; aberzu Wahlen der obersten Staatsbeamten stimmen auch kleine l4jäh»rige Knaben mit. Die meisten Staatsämter sind lebenslänglich,was in Freistaaten oft bedenklich seyn mag.

Eben dieselbe Landesbehörde, welche Gesetze, die dem Volkevorzuschlagen sind, vorberäth, ist nachher die Gesetzausle-gerin: ist zugleich die höchste vollziehende Gewalt; dabei