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noch die oberste eriminalrichterliche und theilweis sogarcivilrichterliche Behörde. Es würde Unterthanen einer Mo-narchie bange werden, so viel Gewalt, ohne alle Trennung, ineiner und derselben Behörde zusammengehäuft zu sehn. Daßdamit nicht zuweilen Mißbrauch getrieben werde, läßt sich nichtläugnen. Doch ist dieß in neuerer Zeit hier seltner, als inSchwytz und Obwalden, den kleinen Nachbarrepubliken, der Fallgewesen. In Nidwalden herrscht im Allgemeinen strengere Ge-wissenhaftigkeit, vielleicht auch mehr Furcht vor der Unbeständigkeitder VolkSgunk