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Man sieht daraus, daß die Gesetzgebung des Htrtenlandeshöchst einfach und mangelhaft war; den Regierenden und Nichternaber weiten Spielraum und eine Willkühr, einräumte, die inältern und neuern Zeiten gar nicht selten auf empörende Weisebenuzt wurde. Indessen das Volk hielt sich für frei. Unkundigdes Bessern, oder in herkömmlicher Unwissenheit unbeholfen zumBessern, überließ es sich mit vertrauensvoller Kindlichkeit der Leitungseiner „geistlichen und weltlichen Herrn,« wenn sie ihm nur nichtzu schlimm mitspielten. Das hat sich in neueren Zeiten nunfreilich etwas anders gestaltet.
Die Reformen nämlich, welche, seit Anfang des Jahres 1830,von den meisten Kantonen in ihren Staatsverfassungen vorge-nommen wurden, sind auch auf Schwytz nicht ohne Einflußgeblieben. Es ist da unerwartet ein Lichtstrahl in die alterthüm-liehe Finsterniß eingebrochen, der nicht mehr erlöschen kann.
Bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts waren von den 38,000Seelen, aus welchen das Völkchen besteht, nur eigentlich 12 bis16,000 staatsbürgerlich frei, nämlich, die Landleute des einzigenBezirks Schwytz. Das übrige zum Kanton gehörige Land warUnterthan dieses Bezirks, der sich daher auch das „altge-freite Land« hieß. Erst, als die Franzosen (im I. 1798) indie Schweiz einbrachen, und als gegen sie die Unterthanen mitins Schlachtfeld ziehn sollten, wurden diese frei erklärt. — Auchselbst im Bezirk Schwytz wohnten noch bei 3000 Personen, dieunter dem Namen der Insassen oder „neuen Landleute/^an den bürgerlichen Rechten und Freiheiten der alten Landleutekeinen Theil hatten, blos auf ein gewisses Gewerb beschränkt undmancher lästigen Bedingung unterworfen waren. Ihnen, derenVorfahren da schon seit Jahrhunderten gelebt hatten, ward vonsouveräner Landsgemeinde ebenfalls endlich am Tage der Noth(am 18. April 1798,) zugesagt, daß sie hinfort, als „gefreiteLandleute« angesehn werden sollten.
Was das biedre Hirtenvolk damals von ganzem Herzen gernbewilligt hatte, mogte von den regierenden Herrn wohl nurungern gewährt worden seyn. Es ging damit manches Aemtleinfür ihre Familien verloren. Inzwischen ließ sich nichts ändern.Aber (im I. 1815) nach dem Sturz Napoleons, steuerte dieAristokratie wieder, wie in den übrigen Kantonen, auch in. Schwytz