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darf der Vorort vollstrecken. Hier steht im Mittelpunkt Allerkeine gesetzgebende Gewalt über dem eidgenössischen Staatskörper,oder über Interessen und Selbstherrlichkeitsrechten sämmtlicher ein-zelnen Staaten erhaben. Sondern jeder Kanton sendet den Ab-geordneten, mit bestimmter Vorschrift für jeden Gegenstand, zueiner „Tagsatzung" oder Bundesversammlung ab, in welcher dieStimme des größten der Kantone mit dem kleinsten derselben,einerlei Gültigkeit trägt. Es wird da nur unterhandelt; ein neuesGesetz ist nur ein neuer Vertrag der Souveraine, deren Minder-heit sich dem Willen der Mehrheit unterziehen soll. Einen fester»Verband Aller zu einem kraftvollen, großen Ganzen zu knüpfen,zeigen die Wenigsten dieser kleinen Republiken Geneigtheit. Auchnur den geringsten Theil ihrer hoheitlichen Selbständigkeit zuopfern, scheint ihnen zu viel. Daher Schwanken und OhnmachtAller, und immer unter ihnen genährter Unfriede.
Vor dem schicksalschweren Jahre 1798 glichen mehr oder minderdie sämmtlichen Kantone reichsstädtischen Aristokratien, worin pa-trizische Familien sich allmählig die oberste Gewalt über unter-thänige Gebiete und über städtische Mitbürger angeeignet hatten.Die staatsumwälzerische Waffenmacht Frankreichs drang aber injenem Jahre gegen die Schweiz vor. Mit Nachdruck den Welt-überwindern zu widerstehen, hoben die Regierungen damals selberdie Unterthanenschaft des Volkes auf, damit dasselbe, gleich anRechten mit den Bürgern der Hauptorte, begeistert für sie kämpfe.Das ungerüftete Land ward aber damals ein Raub des Feindes,welcher, ohne Rücksicht auf Geschichte, Sitte und Bedürfniß derkleinen Staaten, diese in eine einzige helvetische Republik ver-schmolz. Was der Natur des Volks widerstrebte, ging in Gesetz-losigkeit und bürgerlicher Verwirrung zu Grunde. NapoleonBonaparte schlichtete endlich mit Weisheit den Hader der Kan-tone und ihrer Parteien in der Vermittlungsakte vom Jahre1893. Durch Herstellung der Selbständigkeit und glimpflich-beschränkten Souverainetät der Kantone führte er, ohne Mühe,zu deren freigesprochenen Bewohnern die Ruhe zurück. Da sahdie Schweiz eilf Jahre lang die Wunder des Friedens und derstaatsbürgerlichen Freiheit. Der Geist der Nation und ihr Wohl-stand entwickelte sich in dem kurzen Zeitraum mächtiger, als zuvorim Laufe eines ganzen Jahrhunderts.
Dieß Glück verschwand aber mit dem Jahre 18l4 wieder,als die Könige Enropens siegreich in Frankreich eindrangen, unddie ihrer reichsftädtischen Hoheit verluftigen Patricierfamilien i-