Druckschrift 
Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

einen steuerfreien Gläubiger angäbe: und damüsste er Beweis führen. Viel eher ist zu be-sorgen, daß Gläubiger persönliche Aktiva ver-heimlichen können.

Wenn der Verfasser S. 2Z7 behauptet: daß,bei Abzug der Schulden, diese die Einnahmein den mehrsieu Fällen übersteigen, und also diealte Steuerfreiheit erneuern würden, so wirdhier wohl

1. Grundsteuer, wobei keine Schulden inBetracht kommen, mit Vermögensieuer vermischt.

2. Wäre in Ansehung der letzten die Vor-aussetzung wirklich wahr, so wäre freilich dieganze Nazion bankerott, wirklich ohne Einkom-men, und also konnte von einer Steuer daraufnicht die Rede sein. Ihr bliebe nichts übrig alseessin konorum.

z. Die bei einem Abzüge der Zinsen besorgteVerwickelung der Hebung fällt weg, wenn derSchuldner auf Berechnung gegen den Gläubi-ger die Schuld mit versteuern muß.

4. Es ist wirklich unbegreiflich, wiedarineine übermäßige Begünstigung der Kredit haben-den gegen die kreditlosen Stände" liegen soll.In dieser Behauptung herrscht offenbar Irrthum.Wer war bei uns vor dem Gesetz und Publikumder Kreditlose? Doch nur, wie überall, der