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rsttirgesetze bewirken, einzulassen (die jedoch nichthindern, in den (Ingusche» Zeitungen ganze lan-; ge Spalten täglich mit BankerottAngaben ge-füllt zu sehen); bemerke ich nur, daß ein Be-sieuruugsSystem schädlich auf den Gewerbsfleißwirken müßre, welches Jeden drängte seine Un-ternehmungen auf eigne Kapitale zu beschränken,um nicht fremdes Vermögen als das Seine zuversteuern.
Auch liegt in der Anrechnung zinsbarer Schul-den viel weniger Gefahr und Schwierigkeit, alsin der 'Ausmittelung des Einkommens selbst.Vei enigotv.iI.'n,',, voi-schwindet sie
von selbst; und wenn die Angabe persönlicherSchulden namentlich geschehen muß, die De-kla-razicm des Schuldners bei der Besieurung eineSchuld vor Gericht gegen Einreden wider ihreGültigkeit schützt, und jede falsche Angabe hochverpönt wird: so wird der Fall schwerlich häufigeintreten, sowie bei Kaufleuten aus andern Grün-den so leicht keine falsche PassivAngabe zu besor-gen ist.
Soll überall der Schuldner auf Abrechnungmir dem Gläubiger die Schuld mit versteuern,so ist der Fall falscher Schuldenangabe gar nichtdenkbar; denn er kann durch die Erdichtung ei-ner Schuld nichts gewinnen, außer da wo er