Druckschrift 
Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

20

rsttirgesetze bewirken, einzulassen (die jedoch nichthindern, in den (Ingusche» Zeitungen ganze lan-; ge Spalten täglich mit BankerottAngaben ge-füllt zu sehen); bemerke ich nur, daß ein Be-sieuruugsSystem schädlich auf den Gewerbsfleißwirken müßre, welches Jeden drängte seine Un-ternehmungen auf eigne Kapitale zu beschränken,um nicht fremdes Vermögen als das Seine zuversteuern.

Auch liegt in der Anrechnung zinsbarer Schul-den viel weniger Gefahr und Schwierigkeit, alsin der 'Ausmittelung des Einkommens selbst.Vei enigotv.iI.'n,',, voi-schwindet sie

von selbst; und wenn die Angabe persönlicherSchulden namentlich geschehen muß, die De-kla-razicm des Schuldners bei der Besieurung eineSchuld vor Gericht gegen Einreden wider ihreGültigkeit schützt, und jede falsche Angabe hochverpönt wird: so wird der Fall schwerlich häufigeintreten, sowie bei Kaufleuten aus andern Grün-den so leicht keine falsche PassivAngabe zu besor-gen ist.

Soll überall der Schuldner auf Abrechnungmir dem Gläubiger die Schuld mit versteuern,so ist der Fall falscher Schuldenangabe gar nichtdenkbar; denn er kann durch die Erdichtung ei-ner Schuld nichts gewinnen, außer da wo er