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Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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EinkommcnSieuer sein bleibendes reines Ein?kommen auf oder unter Null, und er stirbt wirk-lich an der Abgabe. Ei» Fabrikant kann eine roheEinnahme von iooc>o Thlrn haben, wovon nach'Abzug der Lasten und Zinsen ihm nur looo bleiben. Bei einer Abgabe von icxz Thlrn kann erferner bestehen; soll er aber rcxzo Thlr geben, sovernichtet ihn die Taxe. Nach dem vorgeschlage-nen Grundsatz würden solcher Todesfälle nicktwenig eintreten. Die Anrechnung eingetragnerSchulden kann weniger, als die beständigerGrnndabgaben, eine solche Schwierigkeit in dieVermögensBeftenrung leg»'w d- st»' federte, diesEinkommen bei dem Grundstücke, welches dasselbenur einmal gewährt, zweimal zu versteuern. Soll-te dies bloß geschehen um mehr zu erheben, somüßte wenigstens von weiteren Gründen dabeinicht die Rede sein; und mit gleichem Rechtemüßte der Pächter einmal die ganze Landrenteversteuern, weil er sie Brutto einnimmt, undzum zweitenmal der Eigenthümer, und jederAfter- und Unterpächter seinen Theil zum drit-ten- und vierten male.

Der Verfasser spricht von der Kindheit un-sers Kredits, die sich an SpezialHypotheken undFaustpfändern hänge. Ohne mich darauf, undauf die Wunder welche die Vrittischen Danke-