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Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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ficht zu nehmen. Auch fordert dies die verthei-leude Gerechtigkeit so dringend nicht. Dennwenn dies bei Keinem geschieht, so sinkt dasProzent Aller danach, und als Regel ist dochanzunehmen, daß das Einkommen einigermaßendem Bedarfs angemessen sei. Anders verhält essich mit geseulich nothwendige!', und bestimmtenAusgaben. So ivie bei einem Gute, welchesbei einer jährlichen Rente von .roooThlrn einenKanon von 2OO Thlrn zu entrichten hätte, die-ser bei der Einkommensteuer, die der Eigenthü-mer für eigne Rechnung zu bezahlen hat, nachdem Briltischen Vorbilde in Abrechnung kom-men soll; eben so müßte dies ;a auch m Anse-hung der Zinsen von eingetragnen Kapitaliengeschehen. Es ist kein zureichender Grund vor-handen, mit dem Verfasser nach dein (S. 266)aufgestellten Beispiel das Gegentheil festzusetzen.Nach diesem sollen von einem Gute, welches für1000 Thlr verpachtet ist, 100 Thlr

als der volle Betrag der Steuer zu10 Prozent von dem Eigenthümer;ferner

von dem Pächter für seinen Profit;und außerdem von den Zinsen der ein-getragenen 10ooo Thlr Schulden, zuZoo Thlr noch Zc> Thlr