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Was der Verfasser S. 219 fgg. über Gründ-end gegen EinkomnienSreuern, und zur Emp-fehlung der indirekten Abgaben sagt, isr sehrscharfsinnig, einleuchtend, und der Beherzigungwürdig. Es folgt daraus wohl umvidersprech-lich, daß überall nur so weit und so lange, alsmir Erhöhung der indirekten Abgaben nicht mehrauszukommen ist, zu jener direkten Erhebungeines Theiles des NazionalKapitals selbst, alsäußerstem Nothbehelf, zu greifen ist. Der hiergerügte Uebelsiand, daß ganze Gegenden undStädte von der Grundsteuer befreit wären, fin-det übrigens, >»ie schon oben bemerkt worden,in Schlesien nicht Statt. Wenn nun chloß alsletztes Hülfsmittel die Einkommen - oder Vermö-,genSteuer (denn offenbar trägt sie in Englanddiesen offiziellen Namen mit Recht) ergriffenwerden soll; so muß auch das Defizit welchesauf gar keinem andern Wege zu decken ist, al-lein die Höhe der Prozente und die Dauer derAbgabe bestimmen. Man kann nicht im Vor-aus festsetzen: es sind Z oder 10 Prozent vomEinkommen zu erheben, es ist dabei nach diesemoder jenem Verhältniß zu sieigen; sondern manmuß zuvörderst die Resultate der ersten Abschäzzungen sämmtlich vor sich haben, ehe hierüber»fit Gerechtigkeit ein Beschluß gefaßt werden