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Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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athmet, beziehen dürfen, so müßten sie den Ache-ron bewegen, wenn keine andre Barriere dieBannmeile erhalten könnte. Bei solchen An-stalten wäre also wohl vorzusehen, daß die Thei-lung nicht Löwenartig auefalle, daß der Land-mann nicht die Akzise nach einer hohen Fsta-zion erhielte, der Städter aber das Monopoldes Gewerbes behielte.

Däß bei der LandAkzise im Gegensatz auch(wie im südlichen Deutschland) die Grundsteuerauf die Städte übergehen, und in Schlesien,wo weder Domänen noch Geistliche und Ritter-Güter steuerfvoi sink, di.'sin ki,' Versteuerungder Brauereien, Vrantweinbrennereien, u. s. w.in den Katastern abgeschrieben werden müßte,da sie die Stelle der FixAkzise vertritt: ergäbesich von selbst.

Warum aber, nach S. 2vz, mit solchenReformen auchalle Sicherung des Daseins undder Zahlungsfähigkeit durch fremde Unrerstüz-zung niederfallen müsse," ist wahrlich nicht zubegreifen, in so fern freiwillige AssekuranzVerei-ne, KreditSysteme, FeuerSozietäten u. d. gl.damit gemeint sind, wie die Allgemeinheit desAusdruckes und die Aeußerung über KreditSy-steme S. 2Z2 schließen läßt.

Solche vom Staate bestätigte Vereine ge-waltsam zu zerreißen, stritte ja gegen alle Ge-