conto; alle Zahlungen, mit Aufnahme der inder Zten Abtheilung begriffenen, erfolgen viertel,diese aber halbjährlich. Zieht Jemand an einenandern Ort hin, so muß er nachweisen, wound wie er bereits besteuert worden ist. — Brücheunter i cl. werden nie angesetzt.
Nach dem ältern Englischen Einkommensteuer-Reglement konnte Jeder, der mehr als zwei ehe-liche unversorgte Kinder hatte, für jedes Kind beieinem Einkommen von
60— 4c« l, (excl.) von der Steuer abziehen
400 — icxocz —icxxz — Zooo —>über Zoczo —
Diese Bestimmung ist aber in dem neuern Gesetzeganz aufgehoben und dagegen vorgeschrieben, daßjeder Handarbeiter, Künstler und Manufacrurist,welcher nachweiset, daß er in keiner Woche des letzt-vergangenen Jahres über Zc> g. eingenommen,und nicht über 5 I. jährlichen Einkommens auseiner andren Quelle bezogen hat, von der Abgabegänzlich befreiet bleiben soll. Wer aus diesem
4 Procent
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