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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
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fließenden Gehalte. Werden die. zur Ernennunggesetzten Fristen nicht inne gehalten, so besor-gen die Commissarien für das Grundvermögenauch die Hebungen dieser Abtheilung. Wegen dereinzeln auf dem platten Lande wohnenden Sa-laristen u. s. w. liegt ihnen ohnehin dies Ge-schäft ob. Die Steuer vom ganzen Gehaltewird in der Regel da catastrirt, wo der Sitzder Haupt-Behörde ist, wenn auch Nebenämterund Commissionen von Jemand besorgt werden.6) Allgemeine Bestimmungen über Abschät-zungen, Niederschlagungen, Appella-tionen u. f. w.

Die Communen sind verpflichtet, die nachder lsten, crten und Zten Abtheilung auf siegelegten Steuern herbeizuschaffen, und sie müs-sen Ausfälle übertragen, wenn gegen die Ange-messenheit der Reparation, und die bewilligtenRemissionen nichts zu erinnern ist. Auch dieCollegien tragen Ausfälle, die bei der Zten Ab-theilung durch etwaniges Versehen oder Nachläs-sigkeit entstehen. Wer wenigstens zwei Steuer-Quartale vorausbezahlt, erhält Z pro Cent Dis-