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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
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Steuern, der Betrag der Stempel- und ähnli-cher Abgaben, welche schon vor Empfang des Ge-halts u. s. w. decourtirt werden. Die Schät-zung lautet auf das ganze Jahr; für Rückständehaften die Erben, für den Refr des Jahres derNachfolger. In der Regel wird der Betragder Abgabe von den Lassen bei der Auszahlunggleich inne behalten. Gebühren und Emolumentekommen, je nachdem es rathsamer scheint, ent-weder nach dem Betrage des letztvergangenenJahres, oder nach dreijährigem Durchschnitte, zurBerechnung. Es werden jährlich aus jeder Ci-vil-oder Militär-BeHorde, drei bis sieben Com-missarien zur Festsetzung der Steuer gewählt;sind in einem allzu kleinen Collegium nicht dreidazu taugliche Personen vorhanden, so ernenntsie die oberste Finanz-Behörde. Diese Commis-sarjen brauchen nicht das sonst erforderliche Ver-mögen zu besitzen; sie ernennen indessen Bei-sitzer, Einnehmer, und verfahre», wie gewöhn-lich. In den Städten übernimmt der Magistratdas Erforderliche in Absicht der nicht aus könig-lichen, sondern aus andern öffentlichen Lassen