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steht auf die persönlichen Eigenschaften der Ad-schaher. Wünschen die Zahlungspflichtigen, beiden Special-Tassen zu zahlen, aber nicht beranntzu werden, so giebt der Commissarius dem Ein-nehmer bloß eine Liste, welche zu bestimmtenNummern bestimmte Summen der Abgabe nach-weiser : Der Zahlungspflichtige präsentirt einenSteuerzettel, welcher gleichfalls nur eine Num-mer und eine Summe enthält, und berichtigtdarauf unerkannt die Abgabe.
Z) Von der Vesteuerun g des E inkommensaus Besoldungen, Pensionen, Sti-pendien u. fl w.
Von jedem öffentlichen Amte, Gehalte,Pension, Stipendium aus königlichen oder öffent-lichen Tassen, also vom Gehalte u. s. w. allerMilitär- und Tivil-Bedienten, aller Geistlichenund Schulbcdienten werden py pro Cent ent-richtet, von der Einnahme jedoch abgezogen,was für einen zum Dienst nothwendigen Ge-hülfen, Vicarius, Schreiber w. gezahlt werdenmuß. Von der Steuer geht ab: der Betragöffentlicher,, schon aus diese Einnahmen gelegter,