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Schreiber des Ccmmissarius dem Abschätzer einenSchein, lyvdurch der Cassirer der Bank autori-sirt wird, das Geld anzunehmen: in diesem >Schein ist der Tag und die Nummer der Ab-schätzung bemerkt, und die sonst vorgeschriebeneForm beobachtet. Der Caflirer stellt, nach Ein-psang des Geldes, zwei Certificate aus, unterdemselben Buchstaben, Nummer u. s. w.: daseine für den Commiflarius, bloß des Inhalts,daß auf die. und die Nummer der Abschätzungvon dem und dem Tage die gehörige Summezur Bank abgeliefert sey; der Commiflarius trägtbloß in sein Buch ein : laut Hauptschein von dem !Tage, der Nr., sey die durch Abschätzet- festge-setzte Abgabe richtig zur Bank bezahlt. Daszweite Certisieat des Cafsirers ist die auf die be-stimmte Summe lautende Quittung für den Zah-lungspflichtigen. Die Abschätzet- erhalten, aufAnweisung der Commiflarien, vom Qbereinneh-mer Gebühren ausgezahlt, doch nicht über Z ci.vom Pfunde der entrichteten Steuer: ist diesenicht deklarirt, dann erhalten sie eine Vergütungnach Gutdünken der Commiflarien, mit Rück-